Der Antrag auf GEZ Befreiung sollte immer rechtzeitig schriftlich und mit dem entsprechenden Formular vorgenommen. Laut dem Rundfunkgebührengesetz kann nur ein/e Bürger/in die GEZ Befreiung erhalten, wenn diese Person Hartz IV bekommt und einen Bewilligungsbescheid bekommt. Desweiteren könnte Behinderte auch eine Befreiung erhalten.
Ältere Menschen mit geringer Rente und Menschen überhaupt mit geringem Einkommen sind nicht berechtigt eine Befreiung zu bekommen. So ist es im Gesetz Rundfunkgebührengesetz verankert. Diese Menschen gelten nicht als Härtefall und auch das Argument laut Grundgesetz das Recht auf Gleichheit, wird mit diesem Gesetz auch ausgeschaltet, weil im Gesetz steht, das jede/r Bürger/in bei nachweislicher Bedürftigkeit vom Staat eine Bewilligung auf finanzielle Hilfe bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht, hat allerdings diese Argumentation und das Gesetz im Dezember 2011 in einem 3-geteilten Urteil als schlichtes Unrecht anerkannt, weil das Recht auf Gleichheit laut dem Grundgesetz doch verletzt wird. Grundsätzlich sollen Hartz IV Empfänger eine Befreiung erhalten.
Somit ist die Gesetzeslage uneindeutig und im Zweifelsfall, sollte man bei einer Ablehnung der Befreiung sich rechtlich beraten lassen.
