Hallo,
das ist richtig so.
Um zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Sozialleistungen zu stehen, wird immer die Höhe des Einkommens in den drei Monaten vor Antragstellung überprüft.
Deshalb wollen die also einen Nachweis über das Einkommen für die Monate vor Antragstellung haben.
Ob das Geld nun bereits erarbeitet wurde und rückwirkend im Juli gezahlt wird oder oder ob es bereits im Juli gezahlt wird und erst im August oder später erarbeitet wird ist für den Zeitpunkt des Zuflusses unerheblich.
