Wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist,kann dein Mann das machen. Er muß aber dann auch für den Unterhalt und alles andere aufkommen, wie der leibliche Vater.
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Wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist,kann dein Mann das machen. Er muß aber dann auch für den Unterhalt und alles andere aufkommen, wie der leibliche Vater.
Anonym
at 11.03.2012 23:54
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Hallo,
was kann ich tun das ich kein unterhalt zahlen muss ??
Habe so gesehen keine ausgaben wohne bei meinem vater und da haus ist unser eigentum...
da kann es natürlich passieren das du unterhalt zahlen musst. wenn du sonst keine ausgaben hast stehst du echt dumm da.mach einen mietvertrag mit deinem vater wenn du deiner unterhaltspflicht entgehen willst ansonsten lass es so wie es ist.lg
du wohnst bei deinem vater und du bist also der unterhaltspflichtige? dann kommt es auf dein einkommen an. dein selbsbehalt liegt bei 950€. wenn du also mehr wie 950€ verdienst bist du deinem kind zum unterhalt verpflichtet.
deleted_user_2220
at 28.07.2011 16:31
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eigentlich könnte nur der M.R. dr vater sein. da hast du recht!!!
Viel Glück!