Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit
Die Länge der Kündigungsfrist und eine mögliche Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihrem Strom- Liefervertrag entnehmen oder bei Ihrem Anbieter erfragen. Die Kündigungsfrist für Strom-Lieferverträge beträgt zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Falls Sie aufgrund eines Umzugs kündigen möchten, können Sie nur dann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, wenn Ihnen der Anbieter an Ihrer neuen Adresse Strom nicht zum gleichen Preis anbieten kann.
Sonderkündigungsrecht
Wenn Ihr Stromversorger die Preise Ihres laufenden Tarifs erhöht, haben Sie in jedem Fall das Recht, Ihren Stromanbieter zu wechseln. Ihr Stromversorger teilt Ihnen die Erhöhung des Preises und die Dauer der Sonderkündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail mit. Daraufhin können Sie innerhalb der vom Versorger vorgegebenen Frist kündigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Preiserhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht.
http://www.toptarif.de/strom/stromanbieter-kuendigen
