In D besteht allgemein eine Meldepflicht für Hunde. Die zu entrichtende Steuer ist von Bundesland bzw. von Kommunen völlig unterschiedlich. Bezahlt werden muss allerdings für jeden Vierbeiner, egal wie gross er ist, da die Hundesteuer eine Luxussteuer ist und nicht zweckgebunden. Allerdings fallen Hunde unter 30cm unter das Kleintiergesetz und gelten deshalb wie Kaninchen, Meerschweinchen und Katzen als Kleintier und dürfen als Haustier vom Vermieter nicht mehr untersagt werden. Es sei denn, ihr habt n Vertrag in dem Tiere allgemein verboten sind. Aber auch darüber gibts inzwischen ein Urteil vom Verfassungsgericht...
Und die Moral von der Geschicht: ums Steuer bezahlen für Hundi rum kommste nicht!^^
