Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
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Gruß Andreas
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Anonym
gefragt am 28.06.2010 09:11
Hier stehts genau...
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Gruß Andreas
Leider nicht.
Kurze Erklärung dazu
Du bekommst den Hartz 4 Satz, je nachdem, ob du Haushaltsvorstand, Partner oder Kind bist in unterschiedlicher Höhe und die anteilige Miete inkl. Betriebskosten. Die Betriebskosten sind eine Vorauszahlung, die das Amt leistet. Vorauszahlungen werden, so sie nicht verbraucht sind, zurückgefordert.
Seit Anfang 2010 gibt es darüber ein Grundsatzurteil.
Vorher war es in Einzelfällen möglich, das ein anderer Entscheid getroffen wurde.
Anonym
at 29.06.2010 08:14
#
und hier nochmal etwas:
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Entweder du arbeitest oder bekommst Hartz IV beides geht nicht...
Wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitste und noch zusätzlich Hartz IV bekommst (Aufstocker) dann bekommste von der Firma weniger als den Mindestlohn und das ist für die Firma strafbar...
Reginald
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