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Gruß Andreas
nach geltendem recht kann an diebesgut kein eigentum erworben werden
mit dem entsprechenden nachweis kann der rechtmäßige eigentümer sein eigentum zurückverlangen
du müßtest dich dann an den verkäufer halten
das ist aber eine grundsätzliche aussage - rechtliche fragen, besonders wenn es um strafrechtliches geht, solltest du mit einem anwalt besprechen
Anonym
at 29.06.2010 08:14
#
und hier nochmal etwas:
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Grundsicherung kriegst du nur, wenn du zu wenig Geld hast, ich bin mir bei der Satzhöhe nicht sicher, könnte so um die 750,00 Euro sein (aber ohne Gewähr!!!!!). Grundsicherung ist ja im Grunde nur ein anderes Wort für Hartz IV für Menschen, die in Rente sind. Musst du mal beim Amt nachfragen, ab wann dir die Grundsicherung zu steht!!!
Reginald
Ich67
wisteria
scholz76
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Mize