Zwischen 2,3 und 3,5 Millionen in 2007. Siehe:
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2007/11/millionen-sind-in-amerika-obdachlos.html
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Der Antrag auf GEZ Befreiung sollte immer rechtzeitig schriftlich und mit dem entsprechenden Formular vorgenommen. Laut dem Rundfunkgebührengesetz kann nur ein/e Bürger/in die GEZ Befreiung erhalten, wenn diese Person Hartz IV bekommt und einen Bewilligungsbescheid bekommt. Desweiteren könnte Behinderte auch eine Befreiung erhalten.
Ältere Menschen mit geringer Rente und Menschen überhaupt mit geringem Einkommen sind nicht berechtigt eine Befreiung zu bekommen. So ist es im Gesetz Rundfunkgebührengesetz verankert. Diese Menschen gelten nicht als Härtefall und auch das Argument laut Grundgesetz das Recht auf Gleichheit, wird mit diesem Gesetz auch ausgeschaltet, weil im Gesetz steht, das jede/r Bürger/in bei nachweislicher Bedürftigkeit vom Staat eine Bewilligung auf finanzielle Hilfe bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht, hat allerdings diese Argumentation und das Gesetz im Dezember 2011 in einem 3-geteilten Urteil als schlichtes Unrecht anerkannt, weil das Recht auf Gleichheit laut dem Grundgesetz doch verletzt wird. Grundsätzlich sollen Hartz IV Empfänger eine Befreiung erhalten.
Somit ist die Gesetzeslage uneindeutig und im Zweifelsfall, sollte man bei einer Ablehnung der Befreiung sich rechtlich beraten lassen.
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
Anonym
at 29.06.2010 08:14
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und hier nochmal etwas:
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Reginald
Ich67
wisteria
scholz76
mannyranny11
MrDeutschland
timobock37
Mize