Darf er nicht. Es gibt das Recht auf das eigene Bild.
Wenn jemand gegen ein Foto von ihm widerspricht, dann MUSS es gelöscht werden. Egal wo das Foto gemacht worden ist.
Der Kollege soll dem Betriebsrat unmissverständlich mitteilen wenn er das Foto von ihm nicht löscht und es ihm schriftlich bescheinigt das es gelöscht ist, dann schaltet er den Anwalt ein...
