Nein, dein Geld wird dir nicht gekürzt, denn im eigentlichen Sinne bekommt ja die zu pflegende Person, dass Geld. Um nachzuschauen, wieviel das ist, kannst du hier klicken.
Anonym
gefragt am 31.07.2010 14:11
Anonym
at 27.09.2011 14:36
#
Ich habe gute Nachricht:
Pflegegeld aus der Pflegekasse ist kein anrechenbares Einkonmmen und wird nicht vom Hartz IV abgezogen.
Pflegt man einen Angehörigen mit Pflegestufe II oder III und kann deshalb nicht arbeiten oder kann nicht vermittelt werden, kann man dennoch Hartz IV bekommen.
Ich bekomme den vollen Satz, das Pflegegeld wird nicht angerechnet. Arbeiten kann ich nicht, weil ich wegen des schulpflichtigen Kindes erstens ständig von der Arbeit fernbleiben müsste und zweitens mir oft die Nächte um die Ohren schlagen muss und dass man nach drei, vier Nächten ohne Schlaf nicht arbeiten kann, verteht sogar das Jobcenter.
Tipp:
Versucht das Jobcenter aufzufordern, dass man sich bitte Arbeit sucht oder eben auf Hartz IV verzichten muss, hilft es schon, die Wahrheit zu sagen. Bei einer Bewerbung anzugeben, dass man pflegender Angehöriger ist, ist ja nicht verboten,verhindert aber oft die Einstellung. In dem Fall hat man sich um Arbeit bemüht, ist aber nicht eingestellt worden - ergo - bekommt man Hartz IV weiter.
Die Auskunft von hanshase ist also, wenn es um Pflegegeld geht, völlig falsch.
Alles Gute und gute Nerven bei der Pflege.
Letzteres weiß ich als davon Betroffene sicher.
Ich bekomme Hartz IV, obwohl ich wegen der Pflegebedürftigkeit eine Kindes mit Pflegestufe II keine Arbeit mehr annehmen kann. Bei Pflegestufe II eines Angehörigen wird man vom Jobcenter meistens aus der Vermittlung herausgenommen - kann man ja nicht vermittelt werden, wer sollte einstellen? - und bekommt dennoch Hartz IV.
Ja leider, alles was an Geld reinkommt wird als Einkommen behandelt. Davon sind 100 Eur frei und vom Rest werden 80% vom Hartz IV abgezogen.
Wenn du aufgrund der Zeit für die Pflege keine Arbeit mehr annehmen kannst, bekommste gar kein Hartz IV mehr.
Bei Fragen melden.
Anonym
gefragt am 13.06.2011 18:40
Da drückst Du Dich nicht genau genug aus.
Bekommst Du eine Beamtenpension, weil Du selbst Beamtin warst?
Oder bekommst Du eine Witwen-Pension?
Normaler Weise wird eine Witwen-Pension oder Witwen-Rente nur gekürzt oder gestrichen, , wenn man neu heiratet
Selbst erworbene Altersbezüge bleiben aber erhalten.
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