Das ist ein komplizierter Fall.
Beim Bafög-Amt muss man sein Einkommen offen legen. Dann wird der Familienstand geprüft. Dann wird verglichen, was der momentane Stand des Bafög-Gesetzes ist betr. Einkommen.
Wenn das Einkommen die Höhe des im Gesetz vorgesehenen Höchst-Satzes übersteigt, musst Du zahlen, liegst Du drunter, wird dem Studenten der Unterhalt vom Bafög abgezogen und der Rest ausgezahlt. Einige Jahre nach Abschluss muss dann zurück gezahlt werden.
So war es jedenfalls bei uns.
