Hallo neola.
Hast Du schon im Kindergarten gefragt?
Oder bei städtischen Ordnungsamt? Die müssen sowas genehmigen.
Oder der Polizei? Die geht meistens mit.
neola23,
gefragt am 25.10.2011 23:09
Hallo ,
Wir wohnen in Gießen ( Hessen ) .
ich suche seit tagen nach dem datum für unseren laternen umzug in unserer stadt ... finde jedoch keine andeutung darauf ... habe im inet sowie zeitung geschaut ...könnt ihr mir helfen ?
meine 4 jährige tochter wäre traurig wenn wir ihn verpassen würden ...
lg neola23
Anonym
gefragt am 23.02.2012 11:30
Anonym
gefragt am 21.02.2012 12:23
Anonym
gefragt am 04.08.2011 09:09
Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.
Gruß Andreas
Auf jeden Fall Seckmauern, denn da geht es ab.
Der Umzug ist mittlerweile überregional bekannt. Sogar der HR4 hat bereits einen Vor-Bericht über den Umzug in Seckmauern gesendet!!
Fastnachtssonntag 19.02.12, 13.30 Uhr
Seckmauern : Grosser Faschingsumzug
Aufstellung und warm up: ab 11.00 Uhr
100 Jahre TSV - wir feiern mit Helau
65 Gruppen-davon 25 große Motivwagen !!
Dabei ist dieses Jahr:
Brandenburger Tor, Flugzeug, Hubschrauber, Aladins Wunderlampe, Riesenrad u.v.m.
Anschliessend Strassenfasching sowie eine Afterzug-Party in der Steinbachtalhalle alles mit Musik und Gaudi, Bratwurst vom Grill und reichlich Trinken.
Der ganze Umzug ist absolut sehenswert und braucht sich vor grösseren Umzügen nicht zu verstecken.
Der Geheimtipp überhaupt-
ganz logisch
der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.
Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
Ich habe noch ein paar gegenfragen:
Wann genau rasst sie?
Macht sie es eher aus Freude oder aus Angst?
Wie alt ist sie?
Wann kanst du sie stoppen und wenn Nein; wann stoppt sie?
Wo wohnt ihr (ich könnte euch vielleicht jemand empgfehle)?
Und ist sie ein Haflinger?
Anonyme Grüsse anonymi
julia2009,
15.04.2012 22:57
Reginald
schlossgeist
Ich67
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simon7
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