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Vermieter

Von Anonym Anonym gefragt am 26.05.2011 14:37

Ich beziehe Hartz 4. Darf mein Vermieter ohne mein Wissen und ohne mein Einverständniss die Arge darüber informieren, wenn ich ein kleineres Minus ( unter € 50 ) auf meinem Mietkonto habe?

0 Antwort Kategorien: hartz 4  + geringe mietschulden 
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    Die Überprüfung gehört zu den Betriebskosten des Hauses, die der Vermieter anteilig auf die Mieter umlegen darf.

    Das bedeutet: Zahlt der Vermieter, holt er sich das Geld vom Mieter zurück.
    Zahlt der Mieter, kann der Vermieter nichts mehr fordern.

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    Wenn du der Mieter bist und es so vorgefunden hast : Der Vermieter.
    Wenn der Vermieter dies vorher genannt hat und du die Wohnung trzm gemietet hast: DU
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    Lg Philipp

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    Von dorothy-luettich Dorothy Lüttich, at 01.02.2012 08:04 #

    Fordere deinen Vermieter auf, das er innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die Mängel an den Fenstern beheben soll. Du bist verpflichte den Vermieter 3 mal in schriftlicher Form darauf hin zu weisen. Tut er nichts, kannst du weitere Schritte einleiten.

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    Wie schreibt man einen Beschwerdebrief an Vermieter?

    Von dorothy-luettich Dorothy Lüttich, at 01.02.2012 08:05 #

    Fordere deinen Vermieter auf, das er innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die Mängel an den Fenstern beheben soll. Du bist verpflichte den Vermieter 3 mal in schriftlicher Form darauf hin zu weisen. Tut er nichts, kannst du weitere Schritte einleiten.

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