Ich nehme an, sie gehören dem Vermieter.
Die Überprüfung gehört zu den Betriebskosten des Hauses, die der Vermieter anteilig auf die Mieter umlegen darf.
Das bedeutet: Zahlt der Vermieter, holt er sich das Geld vom Mieter zurück.
Zahlt der Mieter, kann der Vermieter nichts mehr fordern.
