Es kommt drauf an welche Einkünfte und Ersparnisse du hast...
Mit 27 die erste Ausbildung ? Was hat dein Sohn die letzten 10 Jahre (nach der Schulentlassung) gemacht?
Verjährt der Unterhaltsanspruch nicht irgendwann ?
Anonym
gefragt am 10.08.2010 10:44
Mein Sohn befindet sich seit Oktober 2009 in einer Ausbildung. Er erhielt bis Mai den vollen Betrag des BAB. Nun ist die BfA an mich herangetreten und möchte, dass ich ihn in nicht unerheblichen Maße unterstütze. Sie hat die Zahlung um ca. 80 % gekürzt. Er ist 27 Jahre und wird in diesem Jahr 28 Jahre alt.
Bei der Scheidung im Jahre 2000 wurde vereinbart, dass ich keinen Unterhalt (er war damals noch minderjährig) zahlen brauche.
Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn sich das Kind vorher nicht großartig um eine Ausbildung gekümmert hat, ich ab seinem 26. Lebensjahr keinen Unterhalt mehr zahlen brauche. Stimmt dies und wo finde ich dieses Gesetz? Muss die BfA zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Es kommt drauf an welche Einkünfte und Ersparnisse du hast...
Mit 27 die erste Ausbildung ? Was hat dein Sohn die letzten 10 Jahre (nach der Schulentlassung) gemacht?
Verjährt der Unterhaltsanspruch nicht irgendwann ?
Es kommt drauf an welche Einkünfte und Ersparnisse du hast...
Mit 27 die erste Ausbildung ? Was hat dein Sohn die letzten 10 Jahre (nach der Schulentlassung) gemacht?
Verjährt der Unterhaltsanspruch nicht irgendwann ?
Betrogener,
gefragt am 06.04.2012 13:12
Anonym
gefragt am 11.03.2012 23:57
rafo,
gefragt am 17.10.2011 14:17
Anonym
gefragt am 17.07.2011 20:00
erlaubt schon, man kann sogar heiraten (was aber komplizierter ist)
im Grunde ist es dir verwehrt eine Insemination vorzunehmen, da es mit derm Unterhalt nciht geklärt ist
aber trotzdem kann man es in Deutschland machen lassen (in Bayern bin ich mir nciht 100% sicher) wobei ihr das privat kläre müsst mit dem Unterhalt und bla bla...ich persönlich finde es eine Schande das uns das so kompliziert gemacht wird *seufz*
na mit 22 würd mir mein dad auch kein unterhalt zahln ?!
Dass muß der volljährige Sprössling selbst ausbaden.
Unterhalt nur solange Schule und Lehre oder Studium.
Du mußt immer Unterhalt zahlen.Außer du kommst unter deinen Selbstbehalt.Das heißt es kommt drauf an was du verdienst.
Erst schwängern und dann sich vor dem Unterhalt drücken? Verantwortungslos. Benutz das nächste mal einen Kondom oder iwas und verhüte.
Reginald
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