Natürlich dürfen Sie umziehen. Nur sollten Sie beachten, daß die Arge keine Umzugskosten stellt, wenn der Umzug nicht begründet ist (z.B. Arbeitsplatz).
B.
Naddel78,
gefragt am 15.05.2010 21:02
Hallo!
Ich erhalte Hartz4 & bin aber auch gleichzeitig im Erziehungsjahr. Darum lautet meine Frage, darf ich daher in ein anderes Bundesland ziehen, mit meinen beiden Kindern ( 6 Monate & 4 Jahre ). Muss aber auch dazu sagen, das ich Alleinerziehend bin.
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:25
Anonym
gefragt am 16.12.2011 13:09
Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.
Gruß Andreas
ganz logisch
der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.
Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
Hallo,
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Kategorie : Stellenmarkt / Hartz4
Gruß Free Surfer
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