Dann frag doch einfach das Amt, das Dich nochmal zur Schule schicken will. Eigentlich bist Du nicht direkt schulpkichtig, sondern nur Berufs-schul-pflichtig.
EugenRukaber,
gefragt am 25.10.2011 20:54
Hallo, ich hatte vor 4 Monaten meine entlassung nach der 10ten klasse bis jezt hab ich nix schulisches gemacht weil ich zur bundeswehr wollte irgentwan haben sie gesagt das es schwer wird was für ein 17 jährigen (der jung aussieht zu finden ) und ich hab mir keine hoffnung gemacht wie mir gesagt wurde, so bin ich zum amt geganegn und die haben mir gesagt weil ich noch nicht 18 bin bin ich schulplichtig so hab ich mich am nächsten tag an einer schule " beworben " und hab ein termin zum 31.10 bekommen und am selben Tag hab ich ein Brief vom Bund bekommen das ich genommen werde zum 02.01.11
nun meine frage muss ich die zwei verbleibende monate noch zur schule gehen wegen der schulpflicht OBWOHL ich jezt was festes habe ( mit papieren fürs amt usw ) oder kann ich abwarten und muss die zwei monate nix machen?
Die wollen mich nämlich auf so eine asi schule schicken, obwohl ich ein gutes zeugnis habe und sogar eine ausbildung hätte die ich leider nicht antretten konnte wegen ich sie etwas zu spät " bekommen " habe und die berufsschule mich nicht mehr genommen hatt.
Anonym
gefragt am 27.04.2012 19:51
Anonym
gefragt am 19.03.2012 18:41
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
Anonym
gefragt am 29.01.2012 17:22
Das geht wenn du dort die staatsbürgerschaft annimmst.Und du wirst dir ja sicher dort eine Ausbildung suchen womit die schulpflicht abgedeckt wird.
Nein, nein,nein,nein
Kaninchen sind empfindlich und bekommen schnell einen Hitzschlag, d.h. sie fallen um und sind tot
ich würde sagen , du solltest deinem hund erstmal das Wort was ihr auch immer benutzt wie z.b. " Nein" "Aus" oder soo beibringen.Das kannst du dann streng sagen und wenn sie nicht hört geht du zügig zu ihr und stampfst mit dem Fuß auf die "bebuddellte" stelle und sagst streng NEIN! oder was ihr auch sagt.
Nein, dei Wandfarbe will ich nicht verändern, halt nur so Dekoartikel für die Wände oder Allgemein. Oder Gestaltungstips
Ob er es darf bin ich mir nicht sicher-ich würde sagen NEIN. Zählt unter Belästigung. Sprecht ihn drauf an oder macht es über den Klassensprecher oder die Klassensprecherin oder sprecht mit anderen Lehrern eures Vertrauens.
lg
Vivienne
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan