Ja, die Höhe richtet sich aber danach, was Du nach der Auszahlung wieder in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Anonym
gefragt am 17.12.2011 13:12
Meine Rentenversicherung wurde am 1.11.1999 abgeschlossen es war eine einmalzahlung,
Am 1.11.2011 also nach 12 Jahren so lange lief der Vertrag habe ich eine
Kapitalauszahlung auf meinen wunsch hin bekommen.
Mir wurde eine Kapitalsertragsteuer u.Solidaritätszuschlag abgezogen.
Meine frage ist das nach 12 Jahren Laufzeit zulässig?
Hoffe sie können mir auskunft geben.Danke
Anonym
gefragt am 12.05.2012 15:58
Anonym
gefragt am 12.05.2012 15:44
Anonym
gefragt am 21.03.2012 05:10
Anonym
gefragt am 06.03.2012 08:17
Clio97,
gefragt am 28.01.2012 13:00
Ja, die Höhe richtet sich aber danach, was Du nach der Auszahlung wieder in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 SGB VI), 13% für Krankenversicherung (§ 249b SGB V) und 2% Steuern.
Wenn Du etwas gewerblich verkaufen willst, musst Du eine Gewerbe beim Gewerbeamt Deiner Stadt anmelden. Dort musst Du angeben, welches Gewerbe Du ausüben willst. Das wäre hier: Verkauf von eBooks per Internet.
Wenn sie Dir das Gewerbe erteilen, melden sie Dich gleichzeitig dem Finanzamt und der Handelskammer.
Du bist jetzt selbständiger Unternehmer. Du bist verpflichtet, als solcher Deine täglichen Einnahmen und Ausgaben in einem Buch auf zu führen. Außerdem musst Du Deine gewerblichen Unkosten täglich erfassen. Nach einem Vierteljahr musst Du damit zum Finanzamt. Die prüfen das nach an Hand einer Art von Zwischen-Steuererklärung. Ob Du etwas zu bezahlen hast, richtet sich nach Deinen Einnahmen und Ausgaben, die ja Deine Gewinne ergeben. Das machst Du jedes Vierteljahr, und am Jahresende erfolgt die Jahres-Steuererklärung.. Um zu lernen, wie man das im Einzelnen macht, solltest Du einen Kursus besuchen oder Dir einen Steuerberater (gegen Bezahlung) nehmen.
Außerdem musst Du als Selbständiger Dich bei der Krankenkasse anmelden und bei der Rentenversicherung. Deine Beiträge musst Du in voller Höhe selbst aufbringen. Auch die Handelskammer will einen Beitrag.
Wenn Du aber nur ein eigenes eBook verkaufen möchtest, ist es wohl besser, Du wendest Dich an einen Verlag und reichst ihm mal Dein Manuskript ein. Vielleicht kaufen sie es Dir ab.
Reginald
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