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nicht verh.anspruch auf erbe?

Von Anonym Anonym gefragt am 13.05.2011 11:22

Mein Lebensgefährter erbt das Haus,wenn wir seine Demenzkranken Mutter pflegen.Mein Freund, war zum Anwalt und der meinte,laut Aussage meines Freudes,dass,falls ich mit eingetragen würde,müsste ich 30% Erbschaftssteuer bezahlen.Desweiteren,könnte man mir ein Vorkaufsrecht einräumen.Stimmt das?Und wie kann ich mich absichern um nach dem Tot seiner Demenzkranken Mutter,eine dementsprechende Entschädigung für die Pflege bekomme ?

0 Antwort Kategorien: erbe  + recht als lebensgefährtin 
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    nur deine tochte kann gesetzliche sachen wie erbe usw ausschlagen.

    lg
    rainer

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