Das wird die Abschlussrechnung sein, oder nicht?
Du hast die ersten beiden Monate (Januar und Februar 2010) in der alten Wohnung gewohnt. Die Abrechnung gibt es immer erst im Jahr drauf, also für dich im Jahr 2011. Meiner Meinung nach, musst du auch für die zwei Monate in denen du noch in der Wohnung gelebt hast, zahlen. Natürlich nicht für den Zeitraum danach, wo du schon in der neuen Wohnung gewohnt hast.
