Warum willste die Arge fragen ? Die Adresse bleibt doch gleich... alles andere interessiert die doch nicht.
Die wissen doch nicht ob du im 2. oder 3. Stock wohnst...
Anonym
gefragt am 24.06.2010 20:36
Ich möchte in eine gleichwertige Wohnung im selben Haus,nur in anderes Stockwerk ziehen,mit demselb en Mietkonditionen,jedoch ohne jährliche Mieterhöhung (jetzt Staffelmiete-Miete erhöht sich jedes Jahr ca.20,-und jeweils mehr),
es werden der Arge KEINE Kosten entstehen,
im Gegenteil werden ab nächstes Jahr Mai mtl.20,-EUR eingespart,ab 2012 40,-p.Monat...
Dazu kommt,das in einem Monat mein jetziger Vermieter wechselt(Verkauf der Wohnung),
es durchaus sein könnte,das zu diesem Zeitpunkt ein neuer Mietvertrag vorgelegt wird,
ich aus gesundheitlichen Gründen auf die "Sonnen(West)Seite ziehen will,da es mir auf der jetzigen (Ost)seite zu kühl,insbesondere im sommer ist und ich da nur morgen kurz Sonne habe.Da ich aber unter Asthma,Reheuma,Chron.Schmerzsyndrom infolge starken Wirbelsäulenverschleißes und schwerer Skolioseleide,wird Sonne wärme von den Ärzten als förderlich empfohlen...
nach mündlicher Anfrage bei der Arge wurde durch Nichtzuständige MA befürwortet-ABER DER ZUSTÄNDIGE SB LEHNTE ANTRAG AB UND WOLLTE sich partou auf keinerlei Kompromiss einlassen...
Schnelle entscheidung ist gefragt,da sonst Wohnung weg ist,da auch ein von mir gebrachter Nachmieter ffür die jetzige Wohnung mitbetroffen wäre.
Wie ist die Rechstlage?
Anonym
at 25.06.2010 11:18
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Warum willste die Arge fragen ? Die Adresse bleibt doch gleich... alles andere interessiert die doch nicht.
Die wissen doch nicht ob du im 2. oder 3. Stock wohnst...
Anonym
gefragt am 20.05.2012 16:01
Anonym
gefragt am 19.05.2012 19:09
Anonym
gefragt am 19.05.2012 12:45
Anonym
gefragt am 10.05.2012 12:15
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
ganz logisch
der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.
Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)
Es ist die frage wann du das letzte mal gearbeitet hast.
Aber wenn du garbeitet hast kannst du es jetzt schon beantragen.
Der regelsatz ist um die 330 - 350 Euro.
Wenn die Miete in den raum rein kommt was die ARGE zahlt zahlen sie die ganze Miete. Nebenkosten musst du selber zahlen.
Wenn du etwas gespart hast würde ich es nicht unbedingt angeben bei der ARGE, sonst ziehen sie es ab.
Es werden die Miete übernommen!
Die Zahlungen werde erst wieder Aufgenommen wenn der Antrag bearbeitet und entschieden wurden.
Geh zu dem Termin hin. Gib den Antrag ab und frag ob alles damit ok ist. Wenn ja, frag nach einem Vorschuss (müssen die ausszahlen...) da du sofort Geld für die Miete und Essen brauchst. Lass dich nicht abwimmeln sondern besteh auf die den sofortige Zahlung. (Ist im Gesetz auch so vorgesehen) Kannst auch sagen das der Vermieter die Wohnung kündigt wenn er die Miete nicht pünktlich bekommt...
Wichtig ! Nimm dir einen Freund mit zur Arge... die haben ab und zu mal Alzheimer und vergessen gerne was die gesagt haben (Ein Beistand ist laut Gesetz erlaubt!)
Gruß Andreas
Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.
Gruß Andreas
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