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<umzug

Von Anonym Anonym gefragt am 27.03.2011 13:19

ist ein umzug an sonn- u. feiertagen rechtlich erlaubt?
müssen alle mitbewohner eines mietshauses damit einverstanden sein ?

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    Von hanshase007 hanshase007, at 28.06.2010 13:19 #

    Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
    Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.

    Gruß Andreas

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    An fasching lieber aschaffenburg oder seckmauern?

    Von Anonym Anonym, at 16.02.2012 14:43 #

    Auf jeden Fall Seckmauern, denn da geht es ab.
    Der Umzug ist mittlerweile überregional bekannt. Sogar der HR4 hat bereits einen Vor-Bericht über den Umzug in Seckmauern gesendet!!

    Fastnachtssonntag 19.02.12, 13.30 Uhr
    Seckmauern : Grosser Faschingsumzug
    Aufstellung und warm up: ab 11.00 Uhr

    100 Jahre TSV - wir feiern mit Helau
    65 Gruppen-davon 25 große Motivwagen !!
    Dabei ist dieses Jahr:
    Brandenburger Tor, Flugzeug, Hubschrauber, Aladins Wunderlampe, Riesenrad u.v.m.

    Anschliessend Strassenfasching sowie eine Afterzug-Party in der Steinbachtalhalle alles mit Musik und Gaudi, Bratwurst vom Grill und reichlich Trinken.

    Der ganze Umzug ist absolut sehenswert und braucht sich vor grösseren Umzügen nicht zu verstecken.

    Der Geheimtipp überhaupt-

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    Umzug in ein anderes Bundesland muss ich den Harz4 antrag im neuen Bundeslad stellen oder im Alten

    Von Anonym Anonym, at 29.06.2010 07:08 #

    ganz logisch

    der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.

    Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)

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    Umzugsgenehmigung von arge

    Von Anniiiiii Anniiiiii, at 24.09.2010 17:09 #

    Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.

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    Kater, vom Waldläufer zum Wohnungsgänger

    Von Anonym Anonym, at 25.01.2012 16:08 #

    Ich befürchte leider, dass dein Kater den Umzug und die damit verbundenen Einschränkungen nicht so leicht verkraften wird. Katzen hängen sehr an vertrauten Orten und halten schwerwiegende Umstellungen nicht so gut aus. Wenn es aber gar nicht anders geht, solltest du zumindest versuchen ihn langsam an die Situation zu gewöhnen. Lass ihn auch jetzt schon nicht mehr so lange raus und irgendwann gar nicht mehr. Mit etwas Glück hat er sich dann bis zum Umzug daran gewöhnt. Ob der Hund ein Problem wird, lässt sich nicht so leicht sagen, das hängt vom Charakter beider Tiere ab. Falls sie sich nicht mögen, sollten sie so wenig wie möglich zusammen sein, also z.B. ihre Schlafplätze in getrennten Zimmern haben.
    Hoffentlich konnte ich dir helfen.

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