ja was ist damit?
Sys,
gefragt am 04.04.2010 07:04
Anonym
gefragt am 20.05.2012 16:01
Anonym
gefragt am 19.05.2012 19:09
Anonym
gefragt am 19.05.2012 12:45
Anonym
gefragt am 10.05.2012 12:15
Anonym
gefragt am 21.04.2012 13:31
Meinem Infostand nach muss die ARGE diese Kosten übernehmen.
ARGE zahlt Klassenfahrten
Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt aber die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Die Eltern, die mit den Kindern in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, müssen bei der ARGE einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Antragsberechtigt sind nicht nur Hartz IV-Empfänger, sondern auch Familien, die keine Leistungen zur Sicherung des angemessenen Lebensbedarfs beziehen, aber dennoch nicht in der Lage sind, die Kosten einer Klassenfahrt aus ihrem Einkommen zu bestreiten.
(Quelle: vnr.de)
Es gibt hierzu auch ein BSG-Urteil:
Das Bundessozialgericht hat in einem Berliner Fall entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt in voller Höhe übernehmen muss. Nach Ansicht des höchsten Sozialgerichts ist das Gesetz in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II eindeutig und verpflichtet das Jobcenter zur Bezahlung der tatsächlichen Kosten. Ein Pauschalbetrag reicht daher nicht aus. Im Sozialhilferecht sei die Regelung des § 31 SGB XII genau so zu verstehen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008, Az. B 14 AS 36/07 R
Vorinstanz: SG Berlin - S 103 AS 7827/07-
Hallo,
das kommt mir bekannt vor.
Die Berechnung mit den 70,00 und 30,00 Euro ist richtig für die Tochter. Dem Sohn steht genau das Gleiche zu, also auch diese 100,00 Euro auf zwei Zahlungen verteilt.
Da ist nicht berücksichtigt worden, dass er natürlich mehr bräuchte - zumal ja die Schultornister zum Teil schon über 100,00 Euro kosten - vom Rest mal gar nicht zu reden.
Ich weiß, wovon ich rede -bei mir ist jetzt auch das zweite Kind eingeschult worden.
Diese Gelder werden automatisch mit ausgezahlt.
Darüberhinaus gibt es Leistungen nach dem sogenannten Bildungspaket. Diese müssen extra beantragt werden.
Da gibt es unterschiedliche Anträge für Schulessen, für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Musikunterricht etc. Auskunft darüber erteilt das Jobcenter selber oder die Schule und oft auch die Bürgerdienste der Stadtverwaltung.
Reginald
schlossgeist
Ich67
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Bettie
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