Kindergeld bekommste nur so lange wie du in der Ausbildung bist...
Hartz IV wirste nicht bekommen, da du unter 25 bist und deine Eltern dich bis da unterstützen müssen.
Viel Glück
Anonym
gefragt am 03.02.2011 14:07
Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst und verdiene ca. 950€ brutto. Davon gehen u.a. private KV, Lebensversicherung+Rente, Haftpflicht, UnfallV und PKW ab. Zudem kostet meine 55m² Wohnung ca. 500€ warm!
Kann ich all diese Kosten von meinem Gehalt abziehen? Insbesondere Mietkosten? Dann würde ich theoretisch unter die gesetzl. Grenze von 8004€ kommen.
Weiterhin wohnen meine Eltern in Niedersachsen. Ich selber bin aber aufgrund meiner Ausbildung gezwungen in NRW zu leben. Habe meinen Wohnort auch dort angemeldet. Fraglich ist also, wer überhaupt für das Kindergeld zuständig ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Anonym
gefragt am 20.05.2012 16:01
Anonym
gefragt am 19.05.2012 19:09
Anonym
gefragt am 19.05.2012 12:45
Anonym
gefragt am 10.05.2012 12:15
Anonym
gefragt am 21.04.2012 13:31
Kindergeld bekommste nur so lange wie du in der Ausbildung bist...
Hartz IV wirste nicht bekommen, da du unter 25 bist und deine Eltern dich bis da unterstützen müssen.
Viel Glück
Wie sind die Arbeitszeiten?
Mit wie vielen Kollegen arbeite ich zusammen?
Wie sind die Aufstiegschancen in dem Job?
Wie hoch ist das Gehalt während der Ausbildung im 1., 2. und 3. Lehrjahr?
Welche Tätigkeiten muss ich erledigen?
Welche Fähigkeiten muss ich haben, um den Job ausüben zu können?
So lange, bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast, müssen Deine Eltern für Dich auf kommen. Sie bekommen ja auch Kindergeld für Dich.
Wenn Du nicht genug verdienst, um eine kleine Wohnung zu mieten, bekommst Du im Rahmen von Hartz IV eine Aufstockung. Dafür musst Du Dich bei der Arbeitsagentur erkundigen. Die zahlen nämlich nicht jede Miete.
Es kommt drauf an welche Einkünfte und Ersparnisse du hast...
Mit 27 die erste Ausbildung ? Was hat dein Sohn die letzten 10 Jahre (nach der Schulentlassung) gemacht?
Verjährt der Unterhaltsanspruch nicht irgendwann ?
Es kommt drauf an welche Einkünfte und Ersparnisse du hast...
Mit 27 die erste Ausbildung ? Was hat dein Sohn die letzten 10 Jahre (nach der Schulentlassung) gemacht?
Verjährt der Unterhaltsanspruch nicht irgendwann ?
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