hallo,
es gibt ein schreiben beim jobcenter wo genau drin steht was es für gründe gibt um umzuziehen. zb. vergrößerung der familie, gesundheitsschädigende gründe, verkleinerung der familie usw....
einfach mal nachschauen....
liebe grüße
Anonym
gefragt am 22.06.2010 12:13
Hallo!
Ich lebe mit meinem Sohn (14) in RLP, möchte aber nach BW umziehen.
Meine Mutter ist vor 2 Jahren verstorben und somit habe ich hier niemanden mehr. Ich habe einen konservartiv behandelten Bandscheibenvorfall,ohne Gewissheit ob noch eine große OP kommt. Mein Sohn hat ausgeprägtes ADHS und ist auch auf Medikamente eingestellt. Außerdem wird er in der Schule deswegen sehr gemoppt.
In BW habe ich Verwante die spontan für mich und meinen Sohn da sein könnten, mir dies auch zusagten.
Wie kann ich als Hartz 4 - Empfänger das Bundesland wechseln ohne hier und in BW bei der ARGE Probleme zu bekommen und weiterhin Hartz 4 zu erhalten? Die Jobaussichten sehen zur Zeit nicht sehr gut aus, da ich wegen meiner körperlichen Einschränkung nicht sehr belastbar bin. Können Sie mir helfen und mir einen Rat geben???
Mit freundlichen Grüßen
Anja T.
Anonym
at 22.06.2010 18:50
#
hallo,
es gibt ein schreiben beim jobcenter wo genau drin steht was es für gründe gibt um umzuziehen. zb. vergrößerung der familie, gesundheitsschädigende gründe, verkleinerung der familie usw....
einfach mal nachschauen....
liebe grüße
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Anonym
gefragt am 23.02.2012 11:30
Anonym
gefragt am 21.02.2012 12:23
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
Anonym
gefragt am 06.02.2012 14:33
Die können gar nichts ablehnen.... Deutschland ist ein freies Land. Ich dar mir meinen Wohnsitz frei suchen ...
...
http://www.tagesschau.de/inland/urteilzuwohnortwahl100.html
Hier das Urteil :
http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Keine-Begrenzung-der-Unterkunftskosten-bei-Umzug-in-ein-anderes-Bundesland.news9723.htm
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Ob eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Höhe der Miete ab und nicht von der Größe der Wohnung
http://www.sozialticker.com/wohnungsgroesse-bei-hartz-iv-anspruch-nicht-entscheidend_20080724.html
...
Folgende Wohnungsgrößen sind ok.
* 1 Person - ca. 45 m² Wohnfläche ( 50 m² )
* 2 Personen - ca. 60 m² Wohnfläche ( 65 m² )
* 3 Personen - ca. 75 m² Wohnfläche ( 80 m² )
* 4 Personen - ca. 90 m² Wohnfläche ( 95m² ) (auch Richtwert für Eigentumswohnungen)
* jede weitere Person - + ca. 15 m² (Richtwert ca. 120 m² Wohnfläche für Eigenheime)
http://www.sozialticker.com/wohnflaeche
Nochwas : Zu jeder Wohnsituation ist demnach eine Einzelfallüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben. ( § 22 SGB II )
Lass dich nicht von denen verarschen ... ich hab auch schon einiges durch.. Erfolgsquote 100%
Viel Glück
Gruß Andreas
ganz logisch
der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.
Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
Was soll dass??? Die beiden da haben Recht, deine 1000 Anzeigen von: " Ich habe eine Frage zu
Hartz 4?" GEHT`S NOCH?????
Melde Deinen Wohnsitz um. Am besten zur Verwandschaft in ein anderes Bundesland.
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan