Hallo!
Zu Deiner Frage.
Natürlich werden beide Gehälter verrechnet wenn Ihr in einer Beziehung seit und ein gemeinsamen Haushalt führt.
Du bist verpflichet, dies den Amt zu melden.
Das Amt muß Euch je Person 750 Euro lassen.
Das Kindergeld wird nicht mit berechnet weil das staatsliche Gelder sind.
Ich hoffe Du bist mit meiner Antwort zufrieden.
