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Ich habe eine Frage zu hartz 4? gehalt anrechenbar bei gründung einer lenbensgemeinschaft ?

Von Anonym Anonym gefragt am 20.07.2010 19:03

ich möchte mit meiner freundin zusammen ziehen ( diese erhält hartz IV und hat zwei kinder mit unbekannten vater (eigentlich ist sie im elternjahr aber ihr geld reicht zum bestreiten des lebensunterhaltes aus und bekommt somit hartz IV )). wie gesagt möchte ich mit dieser frau zusammen ziehen. ich selbst habe nur ein einkommen von ca. 840 € netto und habe natürlich auch einiges zu bezahlen (auto, miete(welche dann ja weg fällt), versicherung, kredit etc.), komme also gerade so über die runden ( eigentlich zuviel monat am ende des geldes ). in wieweit muß ich geld bezuschussen ? für mein verständnis würde ich verstehen wenn ich einen teil der miete tragen muß, alles andere ist bei meinem geringen einkommen aus meiner sicht nicht möglich !? also mit was muß meine freundin und ich rechnen ? DANKE

2 Antworten Kategorien: hartz 4  + allgemein 
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    Von Papa17041959 Papa17041959, at 26.07.2010 18:18 #

    Hallo!
    Zu Deiner Frage.
    Natürlich werden beide Gehälter verrechnet wenn Ihr in einer Beziehung seit und ein gemeinsamen Haushalt führt.
    Du bist verpflichet, dies den Amt zu melden.
    Das Amt muß Euch je Person 750 Euro lassen.
    Das Kindergeld wird nicht mit berechnet weil das staatsliche Gelder sind.
    Ich hoffe Du bist mit meiner Antwort zufrieden.

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    Von Anonym Anonym at 21.07.2010 14:22 #

    geh nicht mit im mietsvertrag von beiner freundin denn rechnen die dein gehalt mit an und sie bekommt weniger hartz und denn hast du weniger geld.. und ihr beide kommt schlächter mit geld...

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    Von Anonym Anonym, at 24.01.2012 16:10 #

    Was soll dass??? Die beiden da haben Recht, deine 1000 Anzeigen von: " Ich habe eine Frage zu
    Hartz 4?" GEHT`S NOCH?????

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    Von Reginald Reginald, at 16.04.2012 15:59 #

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    Wenn Deine Ausbildungsvergütung plus Wohnkosten aber unter dem Hartz IV Satz liegt, bist Du Aufstocker. Dann zahlt das Arbeitsamt Dir soviel dazu, bis Du auf den Hartz IV Satz kommst. Näheres erklärt Dir das Arbeitsamt.

    Max. 1500 Zeichen
     
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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 13.07.2010 11:00 #

    Hier stehts genau...

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
    Gruß Andreas

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 12.07.2010 21:45 #

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    Wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitste und noch zusätzlich Hartz IV bekommst (Aufstocker) dann bekommste von der Firma weniger als den Mindestlohn und das ist für die Firma strafbar...

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    Von Anonym Anonym, at 05.05.2012 15:01 #

    Das schwankt zwischen 800-1800 Euro..
    siehe: Your text to link here...

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