Mit Deinem Mann bildest Du eine Einheit. Ihr bekommt gemeinsam Harzt IV zugebilligt. Davon wird das gemeinsame Einkommen, egal von wem, abgezogen. Evtl. gibt's noch einen Freibetrag.
Anonym
at 11.10.2011 19:31
#
Für 4 Std, möchte ich auch mal 880.-- Euro bekommen.
Drück klarer aus
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
Anonym
gefragt am 06.02.2012 14:33
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:25
Mann darf 120 euro dazu verdienen, ohne das dir vom Hartz 4 Geld etwas abgezogen wird.
Ich habe gute Nachricht:
Pflegegeld aus der Pflegekasse ist kein anrechenbares Einkonmmen und wird nicht vom Hartz IV abgezogen.
Pflegt man einen Angehörigen mit Pflegestufe II oder III und kann deshalb nicht arbeiten oder kann nicht vermittelt werden, kann man dennoch Hartz IV bekommen.
Ich bekomme den vollen Satz, das Pflegegeld wird nicht angerechnet. Arbeiten kann ich nicht, weil ich wegen des schulpflichtigen Kindes erstens ständig von der Arbeit fernbleiben müsste und zweitens mir oft die Nächte um die Ohren schlagen muss und dass man nach drei, vier Nächten ohne Schlaf nicht arbeiten kann, verteht sogar das Jobcenter.
Tipp:
Versucht das Jobcenter aufzufordern, dass man sich bitte Arbeit sucht oder eben auf Hartz IV verzichten muss, hilft es schon, die Wahrheit zu sagen. Bei einer Bewerbung anzugeben, dass man pflegender Angehöriger ist, ist ja nicht verboten,verhindert aber oft die Einstellung. In dem Fall hat man sich um Arbeit bemüht, ist aber nicht eingestellt worden - ergo - bekommt man Hartz IV weiter.
Die Auskunft von hanshase ist also, wenn es um Pflegegeld geht, völlig falsch.
Alles Gute und gute Nerven bei der Pflege.
Letzteres weiß ich als davon Betroffene sicher.
Ich bekomme Hartz IV, obwohl ich wegen der Pflegebedürftigkeit eine Kindes mit Pflegestufe II keine Arbeit mehr annehmen kann. Bei Pflegestufe II eines Angehörigen wird man vom Jobcenter meistens aus der Vermittlung herausgenommen - kann man ja nicht vermittelt werden, wer sollte einstellen? - und bekommt dennoch Hartz IV.
Ja leider, alles was an Geld reinkommt wird als Einkommen behandelt. Davon sind 100 Eur frei und vom Rest werden 80% vom Hartz IV abgezogen.
Wenn du aufgrund der Zeit für die Pflege keine Arbeit mehr annehmen kannst, bekommste gar kein Hartz IV mehr.
Bei Fragen melden.
So ein blödsinn, Reginald.3 jahre ohne Strom .
Weißt Du das es erst um 8.00 ca. hell wird.????
Ein Dauerauftrag kostet Geld (Bankgebühren) die kann er sich sparen. s.unten.
Er soll aufs Amt gehen und ein´Darlehn benatragen, dass die Stromschulden gezahlt werden, die überweisen dann direkt an den Stromversorger.
1. die Stromschulden
2. die Stromkosten, die werden dann natürlich abgezogen von Hartz IV.
Es werden dann monatl. ca. 20-50 Euro nochmals von Hartz IV
abgezogen zur bezahlung des Darlehns.
Aber so hat er strom, das Geld dafür verpulvert er nicht mehr
und wird direkt an den Stromversorger gezahlt.
kommt drauf an was du verdienst.. das wird deiner Frau wieder abgezogen.
Verdienst du zuviel, bekommt ihr auch kein Hartz IV mehr..
Ausserdem seid ihr nach der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft und da wird alles abgezogen was reinkommt.
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan