REgnald leae richtig, 534 ist komplett, steht doch da Heizung Strom
usw. ist dabei
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
hallo liebe leute ich habe eine frage mein arbeits amt will das ich umziehe wegen den miet umständen
ich habe gesagt bekommen die wohnung
darf
laut zettel
60qm haben
363 inkl nebenkosten
und dann noch plus tatsächliche nebenkosten
ich habe eine wohnung gefunden
mit kaltmiete 364
170 nebenkosten
und 80qm
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das diese wohnung vom jobcenter bezahlt wird
für 2 personen
Ich bin zwar nicht die Behörde (die hat das letzte Wort), aber es wäre sicher gur, wenn Du der Behörde zum Vergleich mehrere 2-Zimmer.Wohnungen um die 60 qm vorlegst. Wenn die genau so teuer sein sollten, könnte es klappen.
Die Behörde muss ja das Geld der Sterzahler (das ist Hartz 4) so sparsam wie möglich aus geben, und die Angestellten dort müssen dafür grade stehen.
Anonym
gefragt am 05.05.2012 18:33
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Anonym
gefragt am 12.04.2012 20:16
marcuhlemann,
gefragt am 07.03.2012 16:13
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
75 qm ist für 3 Personen OK - laut Hartz.
Klar kannst du einfach sagen, dass das mit der Wohnung nicht geklappt hat und dass die Miete in jetzigen Wohnung erhöht wurde.
Die Miethöhe hängt von dem Wohnort ab, das müsst ihr bei der Arge erfragen. Aber 75qm für 312 EU erscheint mir sehr günstig, weshalb sollte Arge dagegen meckern? Wohnst du in Osten?
Hier findest du auch die gesetzliche Richtlinien:
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
Die können gar nichts ablehnen.... Deutschland ist ein freies Land. Ich dar mir meinen Wohnsitz frei suchen ...
...
http://www.tagesschau.de/inland/urteilzuwohnortwahl100.html
Hier das Urteil :
http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Keine-Begrenzung-der-Unterkunftskosten-bei-Umzug-in-ein-anderes-Bundesland.news9723.htm
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Ob eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Höhe der Miete ab und nicht von der Größe der Wohnung
http://www.sozialticker.com/wohnungsgroesse-bei-hartz-iv-anspruch-nicht-entscheidend_20080724.html
...
Folgende Wohnungsgrößen sind ok.
* 1 Person - ca. 45 m² Wohnfläche ( 50 m² )
* 2 Personen - ca. 60 m² Wohnfläche ( 65 m² )
* 3 Personen - ca. 75 m² Wohnfläche ( 80 m² )
* 4 Personen - ca. 90 m² Wohnfläche ( 95m² ) (auch Richtwert für Eigentumswohnungen)
* jede weitere Person - + ca. 15 m² (Richtwert ca. 120 m² Wohnfläche für Eigenheime)
http://www.sozialticker.com/wohnflaeche
Nochwas : Zu jeder Wohnsituation ist demnach eine Einzelfallüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben. ( § 22 SGB II )
Lass dich nicht von denen verarschen ... ich hab auch schon einiges durch.. Erfolgsquote 100%
Viel Glück
Gruß Andreas
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
Hallo ,
Wohnungsgrößen...
60m² für zwei Personen . Je weiteres Fam.Mitglied +15 m²
Bei euch also 60 + 15+15+15 = 105 m²
Wenn Ihr nachweisen könnt das es keine billige Wohnung gibt (Zeitunganzeigen.. Immo-Markler...) muss euch die ARGE auch eine teure Wohnung bezahlen wenn die angemessen ist (steht im gesetz)
Viel Glück
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
Reginald
schlossgeist
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