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hartz IV

Von Anonym Anonym gefragt am 21.06.2011 12:13

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig!!!Ich habe eine frage!!
Und zwar:Ich bin ab ende Juni aus meiner Elternzeit raus und habe vorläufig bis ich wieder in arbeit bin ab Juli Alg II beantragt,wurde auch Bewilligt.Mein Lebenspartner ist Vollzeitbeschäftigt arbeitet auf Provision und bekommt sein Gehalt rückwirkend!!!Nun habe ich ein Brief von der Arge bekommen das ich die 06/11 Lohnabrechnung im Juli abgeben muss!!und alle weiteren auch!!!Habe ich kein Problem mit ,das einzige was mich irretiert ist warum ich den Lohnzettel für Juni einreichen soll und aber erst ab Juli den Antrag bewilligt bekommen habe???????ich meine der Lohn den wir im Juli erhalten ist ja eigentlich für Juni denn er muss es ja erst reinarbeiten!!Nicht falsch verstehen aber irgendwie irretiert mich das einwenig.Ich kann erst ab januar wieder in Arbeit gehen weil ich erst ab da einen Kitaplatz habe für mein spross!!!
danke schon mal für eure antworten!!!

1 Antwort Kategorien: hartz 4  + alg 2 
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    Von Anonym Anonym at 27.09.2011 14:09 #

    Hallo,
    das ist richtig so.
    Um zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Sozialleistungen zu stehen, wird immer die Höhe des Einkommens in den drei Monaten vor Antragstellung überprüft.
    Deshalb wollen die also einen Nachweis über das Einkommen für die Monate vor Antragstellung haben.

    Ob das Geld nun bereits erarbeitet wurde und rückwirkend im Juli gezahlt wird oder oder ob es bereits im Juli gezahlt wird und erst im August oder später erarbeitet wird ist für den Zeitpunkt des Zuflusses unerheblich.

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    Von hanshase007 hanshase007, at 13.07.2010 11:00 #

    Hier stehts genau...

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
    Gruß Andreas

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von Anonym Anonym, at 29.06.2010 08:14 #

    und hier nochmal etwas:

    Your text to link here...

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 12.07.2010 21:42 #

    Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
    Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
    Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...

    Max. 1500 Zeichen
     
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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 12.07.2010 21:45 #

    Entweder du arbeitest oder bekommst Hartz IV beides geht nicht...
    Wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitste und noch zusätzlich Hartz IV bekommst (Aufstocker) dann bekommste von der Firma weniger als den Mindestlohn und das ist für die Firma strafbar...

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    Wird mir Hartz4 gekürzt, falls ich für eine Pflegeperson Pflegegeld erhalte?

    Von hanshase007 hanshase007, at 31.07.2010 20:34 #

    Ja leider, alles was an Geld reinkommt wird als Einkommen behandelt. Davon sind 100 Eur frei und vom Rest werden 80% vom Hartz IV abgezogen.

    Wenn du aufgrund der Zeit für die Pflege keine Arbeit mehr annehmen kannst, bekommste gar kein Hartz IV mehr.

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