Dein Partner muss auch für das Kind aufkommen wenn er tatsächlich auch der Erzeuger ist, da gibt es dann keinen Vorschuss.
Anonym
gefragt am 20.07.2011 17:10
Hallo,mein Freund und ich erwarten im September unser erstes Kind.Wir wollen schon die ganze Zeit zusamman ziehen,finden aber keine geeignete Wohnung.
Wir bekommen beide Hartz 4 und haben Minijobs nebenbei.
Nun würde ich gerne wissen,ob ich für die Monate wo wir noch nicht zusamman wohnen,auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt evrzichten kann?
Wir sind ja nun zusammen und ich möchte nicht das mein Partnet deswegwn jeden Monat Schulden zulasten gelegt werden...
lg
Anonym
at 20.09.2011 11:26
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Dein Partner muss auch für das Kind aufkommen wenn er tatsächlich auch der Erzeuger ist, da gibt es dann keinen Vorschuss.
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
Anonym
gefragt am 06.02.2012 14:33
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:25
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
kindergeld und unterhaltsvorschuss bekommt man trotzdem genauso weiter das einzige was passieren wird ist das sie dir das anrechnen aber du bekommst das was dir zusteht.
Ich habe gute Nachricht:
Pflegegeld aus der Pflegekasse ist kein anrechenbares Einkonmmen und wird nicht vom Hartz IV abgezogen.
Pflegt man einen Angehörigen mit Pflegestufe II oder III und kann deshalb nicht arbeiten oder kann nicht vermittelt werden, kann man dennoch Hartz IV bekommen.
Ich bekomme den vollen Satz, das Pflegegeld wird nicht angerechnet. Arbeiten kann ich nicht, weil ich wegen des schulpflichtigen Kindes erstens ständig von der Arbeit fernbleiben müsste und zweitens mir oft die Nächte um die Ohren schlagen muss und dass man nach drei, vier Nächten ohne Schlaf nicht arbeiten kann, verteht sogar das Jobcenter.
Tipp:
Versucht das Jobcenter aufzufordern, dass man sich bitte Arbeit sucht oder eben auf Hartz IV verzichten muss, hilft es schon, die Wahrheit zu sagen. Bei einer Bewerbung anzugeben, dass man pflegender Angehöriger ist, ist ja nicht verboten,verhindert aber oft die Einstellung. In dem Fall hat man sich um Arbeit bemüht, ist aber nicht eingestellt worden - ergo - bekommt man Hartz IV weiter.
Die Auskunft von hanshase ist also, wenn es um Pflegegeld geht, völlig falsch.
Alles Gute und gute Nerven bei der Pflege.
Letzteres weiß ich als davon Betroffene sicher.
Ich bekomme Hartz IV, obwohl ich wegen der Pflegebedürftigkeit eine Kindes mit Pflegestufe II keine Arbeit mehr annehmen kann. Bei Pflegestufe II eines Angehörigen wird man vom Jobcenter meistens aus der Vermittlung herausgenommen - kann man ja nicht vermittelt werden, wer sollte einstellen? - und bekommt dennoch Hartz IV.
und hier nochmal etwas:
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Reginald
schlossgeist
Ich67
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hanshase007
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