Das Amt sagt, wenn Dein Freund sich ein Haus kaufen kann,
kann er Dich auch unterhalten, dann fällt Hartz IV weg
Anonym
gefragt am 05.09.2011 13:50
(Trotz unzähligen Bemühungen konnte ich mich leider nicht aus Hartz 4 befreien, und lebe trotz 8jähriger Beziehung noch nicht mit meinen Freund zusammen.)
Mein Freund möchte sich ein Haus auf Kredit (wie heutzutage üblich) kaufen, wo ich mit einziehen soll.
Wenn mein Freund sich abzüglich aller sonstigen Kosten gerade noch so mit seinen Verdienst auskommt, bzw. die Raten leisten könnte, bekäme ich trotzdem noch Hartz 4 oder würde es trotzdem wegfallen?
Hat jemand Erfahrung oder Ahnung zu dem Thema?
INES,
gefragt am 09.05.2012 20:27
Anonym
gefragt am 26.04.2012 16:03
Anonym
gefragt am 11.11.2011 16:07
Anonym
gefragt am 14.10.2011 12:53
Anonym
gefragt am 06.10.2011 10:22
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Bei Hartz 4 hast du prinzipiell Anspruch auf folgende Leistungen:
Eckregelsatz = 100% = 359 EUR
Partner = 90% = 323 EUR
Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
Kinder ab 6 bis 13 Jahre = 70% = 251EUR
Kinder bis 5 Jahre = 60% = 215 EUR
Darüber hinaus gibt es noch Wohngeld bis ca. 400 Euro.
Guten Tag,
du kannst mi einen Anwalt dagegen ancklagen wenn du auch wohnrecht hast darfst du in das Haus wenn nicht und der Vater dir Sachen vererbt hat di noch im HAUS sind darfst du sie dir rausholen wenn die stiefmutter dir das betreten des grundstückes verbietet und du ein schreiben hast wo es SCHWARZ AUF WEIß steht das er dir sachen vererbt hat können sie die Polizei anrufn die wird dann ins haus kommen uns sie dürfen die sachen dann rausholen
Der Verdienst vom Partner wird normalerweise dann abgerechnet... aber...
Es muss eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegen...
Nur dann wäre dein Partner auch in deiner Bedarfsgemeinschaft und das Gehalt würde mit angerechnet.
Zur eheähnlichen Gemeinschaft (EG) gibts schon dieverse Urteile... die meisten sagen das ein "nur zusammenziehen" noch keine EG ist. Auch ein Ehebett und ein gemeinsamer Kühlschrank erfüllt die Vorgaben nicht.
Erst wenn beide Partner sich auch in finanziellen Dingen unterstützen und gegenseitige Kontovollmacht haben, dann die die EG gegeben...
Wenn die Arge anderer Meinung ist schalte einen Anwalt ein... Kostet max. 10 Eur..
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan