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Hartz 4, wenn Partner Haus kauft

Von Anonym Anonym gefragt am 05.09.2011 13:50

(Trotz unzähligen Bemühungen konnte ich mich leider nicht aus Hartz 4 befreien, und lebe trotz 8jähriger Beziehung noch nicht mit meinen Freund zusammen.)

Mein Freund möchte sich ein Haus auf Kredit (wie heutzutage üblich) kaufen, wo ich mit einziehen soll.

Wenn mein Freund sich abzüglich aller sonstigen Kosten gerade noch so mit seinen Verdienst auskommt, bzw. die Raten leisten könnte, bekäme ich trotzdem noch Hartz 4 oder würde es trotzdem wegfallen?

Hat jemand Erfahrung oder Ahnung zu dem Thema?

1 Antwort Kategorien: arbeitslos  + hartz 4 allgemein  + arbeitsamt hartz 4  + haus kaufen 
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    Von ute-benz Ute Benz, at 05.09.2011 16:33 #

    Das Amt sagt, wenn Dein Freund sich ein Haus kaufen kann,
    kann er Dich auch unterhalten, dann fällt Hartz IV weg

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 13.07.2010 11:00 #

    Hier stehts genau...

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
    Gruß Andreas

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von hanshase007 hanshase007, at 12.07.2010 21:42 #

    Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
    Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
    Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...

    Max. 1500 Zeichen
     
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    was wierd überhaupt bei harz4 übernomen

    Von RichieRich RichieRich, at 09.03.2010 06:08 #

    Bei Hartz 4 hast du prinzipiell Anspruch auf folgende Leistungen:

    Eckregelsatz = 100% = 359 EUR
    Partner = 90% = 323 EUR
    Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
    Kinder ab 6 bis 13 Jahre = 70% = 251EUR
    Kinder bis 5 Jahre = 60% = 215 EUR

    Darüber hinaus gibt es noch Wohngeld bis ca. 400 Euro.

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    Kann ich jemanden der Wohnrecht hat trotzdem rauswerfen ??

    Von Janii Janii, at 11.10.2010 22:38 #

    Guten Tag,
    du kannst mi einen Anwalt dagegen ancklagen wenn du auch wohnrecht hast darfst du in das Haus wenn nicht und der Vater dir Sachen vererbt hat di noch im HAUS sind darfst du sie dir rausholen wenn die stiefmutter dir das betreten des grundstückes verbietet und du ein schreiben hast wo es SCHWARZ AUF WEIß steht das er dir sachen vererbt hat können sie die Polizei anrufn die wird dann ins haus kommen uns sie dürfen die sachen dann rausholen

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4

    Von hanshase007 hanshase007, at 14.07.2010 12:12 #

    Der Verdienst vom Partner wird normalerweise dann abgerechnet... aber...
    Es muss eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegen...
    Nur dann wäre dein Partner auch in deiner Bedarfsgemeinschaft und das Gehalt würde mit angerechnet.

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft (EG) gibts schon dieverse Urteile... die meisten sagen das ein "nur zusammenziehen" noch keine EG ist. Auch ein Ehebett und ein gemeinsamer Kühlschrank erfüllt die Vorgaben nicht.
    Erst wenn beide Partner sich auch in finanziellen Dingen unterstützen und gegenseitige Kontovollmacht haben, dann die die EG gegeben...
    Wenn die Arge anderer Meinung ist schalte einen Anwalt ein... Kostet max. 10 Eur..

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