Die Überschreibung sollte auf jeden Fall besser vor der Beantragung von Hartz4 erfolgen.
kerstine,
gefragt am 08.03.2010 05:53
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:25
Anonym
gefragt am 16.12.2011 13:09
Anonym
gefragt am 14.10.2011 12:53
Hartz IV ist keine Sozial - Leistung, die man zurück zahlen muss. Es muss auch niemand anders dafür auf kommen. Wenn ihr eine eigene Wohnung habt, bekommt ihr wahrscheinlich selbst zunächst noch Hartz IV oder einen Zuschuss davon, wenn Dein Mann nicht genug verdient. Also heiratet und zieht euer Kind in einer vernünftigen Familie auf. Lauft aber bitte nicht nach ein paar Jahren wieder aus einander !
NEIN: mit 14 Jahren bist Du selbst noch ein Kind und viel zu unreif für ein eigenes Kind. Du weißt doch überhaupt nicht was es bedeutet ein eigenes Kind zu haben! Mach lieber zuerst einen guten Schulabschluß und eine Ausbildung..............dann ist es immer noch früh genug!
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
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