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Hartz 4, Berechnung

Von NetteKleene75 NetteKleene75, gefragt am 31.08.2011 17:39

Hallo,
ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (18,11 und 2 Jahre),für meinen Sohn 11 Jahre bekomme ich vom Vater unterhalt in höhe von 291,00 Euro plus Kindergeld für 2 Kinder 368,00 meine kalt miete ohne nebenkosten beträgt 330,00 plus nebenkosten von 190,00 und Heizkosten von 126,00.
meine frage ist nun,das jobcenter hat mir einen bescheid mit einem bedarf von insgesamt 1102,00 berechnet,wovon mir aber insgesamt nochmal 154,67€ Krankenversicherung,18,04€ Bundesversicherungsamt, 136,63€ nochmal Bundesversicherungsamt,50,00€ Darlehen,140,00€ Strom und 646,00€ Miete abgezogen werden.Mir bleiben 266,00€!!!!
Ist das richtig???Oder ist die berechnung falsch?????

Vielen Dank für die hilfe!!!

3 Antworten Kategorien: hartz 4  + hartz 4 geld  + hartz 4 fragen 
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    Von GiselaStrobel GiselaStrobel, at 04.12.2011 18:04 #

    warum bei drei Kindern nur 2x Kindergeld wieso krankeld und so was soll dieser kack ist doch voll die verarsche hier war selber mal hartzer von sowa hab ich nochts gehört alles spinne eh

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    Von Anonym Anonym at 27.09.2011 13:48 #

    Ich versuche das mal aufzudröseln:
    Der Bedarf liegt bei 1102,00 EURo - das ist das Geld, was die Bedarfsgemeinschaft benötigt, um Leben zu können.
    Davon zieht das Jobcenter zunächst mal Einkommen ab. Das Kindergeld und den Unterhalt ist Einkommen - deckt den Bedarf aber nur zum Teil, so das normalerweise die Differenz zwischen dem Bedarf und dem Einkommen ausgezahlt werden darf und auch soll. Darin ist normalerweise der Bedarf für die Miete eingerechnet. Zahlt das Jobcenter direkt die Miete wird diese natürlich auch nicht ausgezahlt.
    Für den Strom darf nichts abgezogen werden, denn den bezahlst Du selber - nie das Amt.
    Warum Darlehen? Ob der Jobcenter ein Darlehen gewährt hat, dass nun zurückgezahlt werden muss, kann ich nicht sagen. Hat sie ein Darlehen gewährt, muss dieses vom Hartz IV abbezahlt werden - wird also vom Auszahlungsbetrag ebenfalls abgezogen und einbehalten.
    Bundesversicherungsamt - dabei kann es sich um eine Rente handeln - die dann als Einkommen berücksichtigt wird - warum zwei mal, kann ich nicht sagen.
    Wegen dieser Fragen sollte man den Bescheid überprüfen lassen - das macht die Caritas oder andere Stellen - letztendlich ist auch die ARGE zur Aufklärung verpflichtet.
    Mein dringender Rat ist in dieser Sache:
    Widerspruch einlegen - binnen vier Wochen.
    Diesen damit begründen, dass der Bescheid nicht verstanden wurde und dass für Bundesversicherungsamt, zweimal Geld in Anrechnung gebracht wird.. und so weiter.
    Das muss nicht perfekt begründet werden, aber bei einem Widerspruch muss der Bescheid komplett überprüft werden und dann erfährt man auch, was warum gemacht wurde.

    Allerdings ist es normal, dass der errechnete Bedarf immer höher liegt, als die Auszahlungssumme, denn dieser Betrag beinhaltet ja noch die Miete und Einkommen.
    1.1102,02 Euro wird also gebraucht für Leben, Miete usw. Davon abgezogen wird Einkommen, das den Bedarf zum Teil deckt, die Miete, die das Amt überweist, usw. Der Auszahlungsbetrag ist also immer weniger als der errechnete Bedarf.

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    Von Anonym Anonym at 31.08.2011 18:36 #

    Moment mal das Kindergeld wird doch als Einkommen wieder abgezogen und wieso 2 x Bundesversicherungsamt????? wieso wird dir 640 Miete abgezogen?, die mußt Du selbst überweisen, genauso wie den Strom (Vorauszahlung.)Da stimmt was überhauapt nicht mit der Berechnung, wieso 50,00 Euro Darlehen?, das kann man Aussetzen lassen, lass das mal überprüfen, und
    die Nebenkosten erscheinen mir auch reichlich hoch in Städten macht das die Caritas, lass das unbedingt überprüfen.

    1. hallo,
      ersteinmal danke für die antwort!!
      klar,das kindergeld und den unterhalt bekomme ich als einkommen
      angerechnet,die miete und den strom zahlt sofort das jobcenter an den vermieter und die stadtwerke!!!
      ich meinte das so,das mir von dem errechneten bedarf von 1102,00
      komplett alles abgezogen wird und mir dann noch 266,00€ ausgezahlt werden!!!

      lg
      Von NetteKleene75 NetteKleene75, 01.09.2011 03:28
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    Hier stehts genau...

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
    Gruß Andreas

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    Ich habe eine Frage zu hartz 4?

    Von Anonym Anonym, at 29.06.2010 08:14 #

    und hier nochmal etwas:

    Your text to link here...

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    Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...

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    Wenn du aufgrund der Zeit für die Pflege keine Arbeit mehr annehmen kannst, bekommste gar kein Hartz IV mehr.

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