Ja leider ist das so!
sludi,
gefragt am 10.03.2010 06:01
Hallo.
ich lebe in trennung und habe mit meiner frau 2 kinder, die bei ihr leben. ich bin mit meiner lebensgefährtin zusammen gezogen und habe mit ihr ein kind. meine frage ist: wird meine freundin für den unterhalt von meiner frau und den beiden kinder herrangezogen, wenn ich hartz 4 beantrage?
Betrogener,
gefragt am 06.04.2012 13:12
Anonym
gefragt am 11.03.2012 23:57
Anonym
gefragt am 06.03.2012 08:17
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:36
Hier stehts genau...
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
Gruß Andreas
und hier nochmal etwas:
Kommt drauf an ob du noch Hartz IV bekommst...
Wenn ja, ziehen die dir ja was vom Hartz IV ab.
Da kannste aber vorher deine Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.) von abrechnen...
Entweder du arbeitest oder bekommst Hartz IV beides geht nicht...
Wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitste und noch zusätzlich Hartz IV bekommst (Aufstocker) dann bekommste von der Firma weniger als den Mindestlohn und das ist für die Firma strafbar...
Ja leider, alles was an Geld reinkommt wird als Einkommen behandelt. Davon sind 100 Eur frei und vom Rest werden 80% vom Hartz IV abgezogen.
Wenn du aufgrund der Zeit für die Pflege keine Arbeit mehr annehmen kannst, bekommste gar kein Hartz IV mehr.
Bei Fragen melden.
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan