jo, im Grunde bekommst du dann volles H4 da man dort 120€/mtl zuverdienen darfst.
LG
Rainer
jo, im Grunde bekommst du dann volles H4 da man dort 120€/mtl zuverdienen darfst.
LG
Rainer
Anonym
gefragt am 25.04.2012 12:42
Anonym
gefragt am 09.02.2012 10:49
Anonym
gefragt am 06.02.2012 14:33
Anonym
gefragt am 26.01.2012 18:43
tanja5800,
gefragt am 25.01.2012 21:25
Das ist ein komplizierter Fall.
Beim Bafög-Amt muss man sein Einkommen offen legen. Dann wird der Familienstand geprüft. Dann wird verglichen, was der momentane Stand des Bafög-Gesetzes ist betr. Einkommen.
Wenn das Einkommen die Höhe des im Gesetz vorgesehenen Höchst-Satzes übersteigt, musst Du zahlen, liegst Du drunter, wird dem Studenten der Unterhalt vom Bafög abgezogen und der Rest ausgezahlt. Einige Jahre nach Abschluss muss dann zurück gezahlt werden.
So war es jedenfalls bei uns.
Grundsätzlich ist erst mal jedes Einkommen in Deutschland steuerpflichtig
Es gibt aber unterschiedliche Einkommensarten. Bei manchen gibt es unterschiedliche Freibeträge
Das Finanzamt rechnet für jede Einkommensart aus, was davon versteuert werden muss und zum welchem Satz.
Am Ende wird alles zusammen gezogen und die Gesamtsteuer berechnet.
Du hast nicht genau beschrieben, welcher Art Dein Einkommen ist und wie es zu Stande kommt und wie hoch es ist. Deshalb kann man darüber auch keine Meinung abgeben.
Außerdem kommt es darauf an, wieviele Arten von Einkommen Du hast.
Deshalb kläre das am besten beim Steuerberater ab oder direkt beim Finanzamt
Hallo Elke.
Das kann man so einfach nicht beantworten. Wenn Dein Mann ebenfalls verdient und ihr zusammen veranlagt werdet, wird Euer Einkommen zusammen gelegt und dann nach Abzug der Unkosten und/oder Freibeträge versteuert..
Das gleiche gilt, wenn Du sonst noch Einkommen hast.
was meinst du mit gepfändet, für kinder?
wenn du kein einkommen hast, musst du erstmal kein unterhalt zahlen, erst wieder wenn du über einem bestimmten Einkommen bist, 1000€ +++ (genauen Satz kenn ich nicht)
siehe hier genaueres
Klicken Sie hier....
Es kommt drauf an wie alt dein Sohn ist. Unter 25 musste ihn unterstützen, wie viel erfährste dann schon von der ARGE weil du dann auch die Ersparnisse angeben musst.
Wenn er über 25 ist, bekommt er ja Hartz IV und muss jedes Einkommen (die Unterstützung von dir ist auch Einkommen) angeben. Dann zieht die Arge ihm wieder Geld ab.
Ich hoffe du konntest damit was anfangen
Reginald
schlossgeist
Ich67
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