ich war in der gleichen situaton und mein amt hat mir und meine tochter eine wohnung mit 60 qm und 270 warm gegeben ...mehr darst du nicht !!! aber frag lieber nach da die mietkosten in jeder stadt bzw dorf anders sind =)
Anonym
gefragt am 04.08.2011 09:09
hi!!!
meine ex freundin ist abgehaun und die wohnung kostet 415€ warm.
ich bin alleinerziehend von einem kind und da wollte ich mal nachfragen ob ich die wohnung behalten kann oder ich ausziehen muss.
ich hoffe auf schnelle antwort.
Es ist die Wohnungsgröße, 45 m² für 1 Person, 15 m² für jede weitere Person.
G3RmAnCoR3,
gefragt am 16.04.2012 14:44
Anonym
gefragt am 23.02.2012 11:30
Anonym
gefragt am 21.02.2012 12:23
Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.
Gruß Andreas
Auf jeden Fall Seckmauern, denn da geht es ab.
Der Umzug ist mittlerweile überregional bekannt. Sogar der HR4 hat bereits einen Vor-Bericht über den Umzug in Seckmauern gesendet!!
Fastnachtssonntag 19.02.12, 13.30 Uhr
Seckmauern : Grosser Faschingsumzug
Aufstellung und warm up: ab 11.00 Uhr
100 Jahre TSV - wir feiern mit Helau
65 Gruppen-davon 25 große Motivwagen !!
Dabei ist dieses Jahr:
Brandenburger Tor, Flugzeug, Hubschrauber, Aladins Wunderlampe, Riesenrad u.v.m.
Anschliessend Strassenfasching sowie eine Afterzug-Party in der Steinbachtalhalle alles mit Musik und Gaudi, Bratwurst vom Grill und reichlich Trinken.
Der ganze Umzug ist absolut sehenswert und braucht sich vor grösseren Umzügen nicht zu verstecken.
Der Geheimtipp überhaupt-
ganz logisch
der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.
Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)
Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.
denk nicht an sex . kümmer dich lieber für die schule, sonst kannst du harz4 werden
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
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realmadrid
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simon7
Bettie
Stefan