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Frage wegen Umzug

Von Anonym Anonym gefragt am 04.01.2012 10:41

Also.. ich bin verheiratet und habe eine 4 Monate alte Tochter. Derzeit wohnen wir seit fast 2 Jahren in einem unmöglichen Haus, die Mitmieter sind teilweise nur am Saufen und gehen dann auch ganz schön ab. (werde attackiert wenn ich drum bitte, dass sie die Türen zB nicht mehr so heftig schmeißen sollen oder nicht mehr vorm Haus rumhupen etc...) Der Vermieter zuckt nur die Schultern und macht nichts. Die Hütte ist auch undicht, also ist ein Fachwerkhaus, und sobald ein bisschen Sturm geht, ziehts in unserer Wohnung wie verrückt, Heizung fällt ständig aus, zweimal wurde ein größerer Brand in letzter Sekunde verhindert (Verursacher eben die Alkis)
Ohne Baby wäre das eine Sache, aber unsere Tochter soll auf KEINEN Fall in so einem Umfeld weiterleben müssen. Also haben wir uns eine Wohnung angeschaut, haben auch schon den Mietvertrag hier, der soll bis zum 06.Januar abgeschickt werden. Nun zu meiner Frage:

Mein Mann macht eine Ausbildung und bekommt ca 680 € BAFÖG, ich bin in Elternzeit und bekomme 300 € Elterngeld, für unsere Kleine gibts 184 € Kindergeld. Vom Sozialamt kommen etwa 150 € anfang des Monats. An den Vermieter wird laut dessen Aussage nichts mehr vom Amt gezahlt. Wir möchten so schnell wie möglich hier ausziehen. Die Miete müssen wir dann also selbst tragen. Hierzu zwei Fragen also:
Sind wir verpflichtet, erst eine "Erlaubnis" beim Sozialamt einzuholen oder reicht es, die Ämter über den Umzug in Kenntnis zu setzen? Schließlich müssen wir inzwischen unsere Miete selbst tragen.
und
Was für Möglichkeiten habe ich, Wohngeld zu beantragen? Stünde mir da etwas zu oder müssen wir alles von Bafög und Elterngeld finanzieren?

So long und schonmal danke für die Antwort(en)

0 Antwort Kategorien: umzug  + miete 
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    Von hanshase007 hanshase007, at 28.06.2010 13:19 #

    Wenn du jetzt schon H4 bekommst, ist es kein Problem es auch nach dem Umzug zu bekommen. Die Voraussetzungen sind bundesweit gleich.
    Musst nur aufpassen das die neue Wohnung teurer als die alte ist, dann kann sich die Arge anstellen... obwohl sie den Umzug nicht verhindern könnte.

    Gruß Andreas

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    An fasching lieber aschaffenburg oder seckmauern?

    Von Anonym Anonym, at 16.02.2012 14:43 #

    Auf jeden Fall Seckmauern, denn da geht es ab.
    Der Umzug ist mittlerweile überregional bekannt. Sogar der HR4 hat bereits einen Vor-Bericht über den Umzug in Seckmauern gesendet!!

    Fastnachtssonntag 19.02.12, 13.30 Uhr
    Seckmauern : Grosser Faschingsumzug
    Aufstellung und warm up: ab 11.00 Uhr

    100 Jahre TSV - wir feiern mit Helau
    65 Gruppen-davon 25 große Motivwagen !!
    Dabei ist dieses Jahr:
    Brandenburger Tor, Flugzeug, Hubschrauber, Aladins Wunderlampe, Riesenrad u.v.m.

    Anschliessend Strassenfasching sowie eine Afterzug-Party in der Steinbachtalhalle alles mit Musik und Gaudi, Bratwurst vom Grill und reichlich Trinken.

    Der ganze Umzug ist absolut sehenswert und braucht sich vor grösseren Umzügen nicht zu verstecken.

    Der Geheimtipp überhaupt-

    Max. 1500 Zeichen
     
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    Umzug in ein anderes Bundesland muss ich den Harz4 antrag im neuen Bundeslad stellen oder im Alten

    Von Anonym Anonym, at 29.06.2010 07:08 #

    ganz logisch

    der antrag muss im neuen Bundesland neu gestellt werden.

    Aber dafür bräuchtest du schon den neuen Mietvertrag. eventuell hilft dir aber dein altes amt dabei, wenn der umzug was mit einem Job zu tun hat. Da zahlen die eventuell sogar den ganzen umzug :-)

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    umziehen mit 14?

    Von Anonym Anonym, at 08.01.2012 18:13 #

    Tia, das ist ne schwierige Situation in der du steckst. Einerseits willst du deine Mama net enttäuschen, andererseits willst du wider zu deinen Freunden in deine gewohnte Umgebung. Vor allem du hast schon nen Ausbildungsplatz gefunden, dass ist erheblich wenn´du den jetzt wegen dem Umzug an den Nagel hängen müsstest. Es gibt aber in vielen Städten ne Einrichtung für Jugendliche, die in der Schule sind oder zu arbeiten beginnen und wegen was auch immer für Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können. Informier dich im Netz was es für Einrichtungen der Art in deiner Stadt gibt. Viel Glück

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    Umzugsgenehmigung von arge

    Von Anniiiiii Anniiiiii, at 24.09.2010 17:09 #

    Die Arge akzeptiert folgende Umzugsgründe: Familienzuwachs, Scheidung, Gesundheit/Krankheit, Reduzierung der Mietkosten, Verlust der Wohnung, Arbeit. Eine angemessene Wohnung für 2 Personen darf max. 65 m² groß sein. Wenn einer dieser Gründe zutrifft, musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, ob die Wohnung auch genehmigt wird. Das kannst du nochmal unter http://www.umzug-günstig.de/Spar-Tipps/Umzug-trotz-Hartz-IV.html nachlesen.

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