Möglich ist alles!
Wenn du der Sache nicht traust, frag nach.
Ich würde das Geld aber beiseite packen und nichts sagen. Ich würde keine schlafende Hunde wecken, vor allem, weil in 2010 auch schon eine Nachzahlung war.
Anonym
gefragt am 15.10.2011 09:16
Guten Tag!
Ich beziehe jetzt seit ca. einem Jahr Familienbeihilfe. (Also meine Mutter für mich!)
Bin 24 Jahre und Student. (Habe vorher einen Beruf erlernt.)
Von Studenten wird jährlich ein Leistungsnachweis vom Finanzamt beantragt um die Familienbeihilfe weiter zu gewährleisten.
Diesen habe auch auf Aufforderung abgeschickt und nach einiger Zeit dann ein Schreiben bekommen auf dem vermerkt ist das (ich zitiere):
"Nach Überprüfung Ihres Anspruches auf Familienbeihilfe wird Ihnen ab April 1994 Familienbeihilfe in folgendem Umfang gewährt:
Kind 1 : April. 1994 - Ferbuar 2007
Oktober 2010 - Juni 2012
Kind 2 : April. 1994 - Februar 2002
Weiters erhalten sie den Kinderabsetzbetrag für
2 Kinder von April. 1994 - Februar 2002
1 Kind von März 2002 - Februar 2007
1 Kind von oktober 2010 - Juni 2012
Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden überwiesen auf: XXXXXXXX
Die Anweisung erfolgt in de Monaten Feb, April,Juni,August,Oktober....
Eine allfällige Nachzahlung wird in den nächsten Tagen überwiesen.
Meine Mutter hatte bis zu meinem Studienbeginn nie Familienbeihilfe für mich oder meinen mittlerweile 30 järigen Bruder bezogen weil sie strickt gegen Hilfe vom Staat war, nun ging es jedoch nicht mehr anders da sie auch schon älter ist und ich wegen meinen Studienfächern kaum Zeit zum Arbeiten habe (Anthropologie, Polnisch und Geschichte)
Bekommen wir jetzt die Familienbeihilfe die uns über die Jahre "zustand" nachbezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Anonym
gefragt am 26.01.2012 13:25
DUeffink92,
gefragt am 17.11.2011 14:10
Anonym
gefragt am 23.09.2011 16:09
Martina94,
gefragt am 13.09.2011 00:15
SuesserBunny,
gefragt am 25.07.2011 20:27
Möglich ist alles!
Wenn du der Sache nicht traust, frag nach.
Ich würde das Geld aber beiseite packen und nichts sagen. Ich würde keine schlafende Hunde wecken, vor allem, weil in 2010 auch schon eine Nachzahlung war.
Alle Heizkosten muss die Arge übernehmen wenn diese angemessen sind , auch die Nachzahlungen.
Einfach die Nachzahlung der Arge geben und auf bezahlung bestehen. Wenn die es nicht wollen, schriftlich geben lassen und einen Anwalt einschalten.
Da ist wohl Einiges Schief gelaufen Miete und Pauschale müssen getrennt angegeben sein.
Dann ist Deine Pauschale auch als Vorauszahlung deklariert. Also erfolgt eine Abrechnung. Und dann musst Du nachzahlen bzw. bekommst etwas heraus.
Lass Dir vom Hauptmieter die Abrechnung zeigen und versuche, Deinen Anteil entsprechend Deiner Zimmergröße ehrlich zu bezahlen. Das ist immer noch besser als Streit
Aber nur Nachzahlung verlangen ohne Unterlagen vor zu legen geht überhaupt nicht.
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
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simon7
Bettie
Stefan