Meinst du vielleicht das Wort "Erbe".
Meli2012,
gefragt am 11.05.2012 09:39
Anonym
gefragt am 21.03.2012 08:46
Anonym
gefragt am 28.01.2012 15:09
Blubber,
gefragt am 24.01.2012 17:02
Anonym
gefragt am 17.01.2012 18:23
Meinst du vielleicht das Wort "Erbe".
Es wäre hilfreich mehr über das rätsel zu erfahren (Thema, buchstabenanzahl etc.)
Der männliche erbe ist in der regel der sohn
soweit ich weiß hat sie dann 2 väter.
der leibliche verschwindet ja nu nicht weil sie in eine neue familie kommt.
nur deine tochte kann gesetzliche sachen wie erbe usw ausschlagen.
lg
rainer
Diese Frage ist zu ungenau, so kann man sie nicht beantworten.
Bist du adoptiert, ist er Sorgeberechtigt? Wie alt bist du? Handelt es sich um ein Erbe oder meinst du Kindergeld oder was genau? Ohne genaue Informationen kann das keiner beantworten.
Wenn kein Testament da ist und du der einzige "Erbe"bist kannst Du den Leichnahm beerdigen lassen wo Du willst bzw. der Verstorbene es gewollt hat. Das macht alles der Bestatter, aber nicht umsonst. Mit der Wohnung musst Du in den Mietvertrag sehen, es kann sein dass eine Kündigungszeit vereinbart wurde. Die muss normal eingehalten werden. Kommt immer auf den Vermieter an.
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