Meinem Infostand nach muss die ARGE diese Kosten übernehmen.
ARGE zahlt Klassenfahrten
Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt aber die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Die Eltern, die mit den Kindern in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, müssen bei der ARGE einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Antragsberechtigt sind nicht nur Hartz IV-Empfänger, sondern auch Familien, die keine Leistungen zur Sicherung des angemessenen Lebensbedarfs beziehen, aber dennoch nicht in der Lage sind, die Kosten einer Klassenfahrt aus ihrem Einkommen zu bestreiten.
(Quelle: vnr.de)
Es gibt hierzu auch ein BSG-Urteil:
Das Bundessozialgericht hat in einem Berliner Fall entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt in voller Höhe übernehmen muss. Nach Ansicht des höchsten Sozialgerichts ist das Gesetz in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II eindeutig und verpflichtet das Jobcenter zur Bezahlung der tatsächlichen Kosten. Ein Pauschalbetrag reicht daher nicht aus. Im Sozialhilferecht sei die Regelung des § 31 SGB XII genau so zu verstehen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008, Az. B 14 AS 36/07 R
Vorinstanz: SG Berlin - S 103 AS 7827/07-
