Fragen.net, Deine Fragen und Antworten Community
  • Home
  • Login
  • Registrierung
  • Neue Fragen
  • Unbeantwortete Fragen
  • Beliebte Fragen
  • Neue Tipps
  • Top Tipps
  • Umfragen
  • Beiträge
  • Gerade beantwortete Fragen

Frage

0 Stimmen
Abstimmen   Abstimmen

Auszug aus der elterlichen Wohnung

Von Anonym Anonym gefragt am 10.08.2010 12:17

Mein Sohn (22 Jahre) hat seit letzten Monat Arbeit, vorher Harz4 Bezieher. Er wohnt noch bei den Eltern und will jetzt ausziehen. Kann das Amt einen Grund vom Sohn fordern, warum er ausziehen will?

0 Antwort Kategorien: harz4  + umzug 
Frage beantworten Eine weitere Frage stellen
 
Ihre eMail *:
 

Antworten

Es gibt keine Antworten. Frage beantworten

Verwandte Fragen

  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Eigne Wohnung und Ausbildung--->Harz 4?

    Von G3RmAnCoR3 G3RmAnCoR3, gefragt am 16.04.2012 14:44
    2 Antworten Kategorien: harz4  + ausbildun 
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Wer hat Erfahrung mit Umzug von BW nach Brandenburg?

    Von Anonym Anonym gefragt am 23.02.2012 11:30
    1 Antwort Kategorien: umzug  + zurück nach hause 
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Vollmacht zur Anmeldung nach Umzug

    Von Anonym Anonym gefragt am 21.02.2012 12:23
    1 Antwort Kategorien: umzug  + behörden-vollmacht 
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Umzugshilfe

    Von dinisanja dinisanja, gefragt am 07.01.2012 20:14
    1 Antwort Kategorien: umzug  + umzugswagen 
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Frage wegen Umzug

    Von Anonym Anonym gefragt am 04.01.2012 10:41
    0 Antwort Kategorien: umzug  + miete 

Ähnliche Antworten

  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Ist ein Austausch des Wohnungstürschlosses ohne Erlaubnis des Vermieters rechtmässig?

    Von Anonym Anonym, at 09.02.2012 22:05 #

    Da Du die Wohnung gemietet hast, darfst du auch das Schloss auswechseln.
    Hebe nur das alte schloss auf und baue es beim Auszug wieder ein.

    Max. 1500 Zeichen
     
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    wonungsbesichtigung

    Von Anonym Anonym, at 28.06.2010 21:23 #

    ja,

    ist hart, aber ist so, aber nur in einem bestimmten zeitraum vor dem auszug, wie lange vorher genau weiss ich leider nicht.

    Du musst dem Vermieter die möglichkeit geben die Wohnung weiter vermieten zu können. Aber er darf nicht allein in deine Wohnung, z.B. wenn du nicht da bist oder wann auch immer (Das wäre Hausfriedensbruch). Also muss er ein Termin mit dir vereinbaren. Und wenn man rausschaut, bei so schönem wetter hat man ja nicht viel zeit :-)

    Max. 1500 Zeichen
     
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Kann ich Bafög bekommen?!

    Von Reginald Reginald, at 22.10.2011 21:54 #

    Bafög bekommt man zum lernen. Das wäre Schüler-Bafög. Es richtet sich nach der Höhe des elterlichen Einkommens und ob man zu Hause oder auswärts wohnt. Genaue Auskünfte erteilt das Bafög-Amt bei der Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Das Studenten-Bafög dient zur Finanzierung eines Hoch- oder Fachschul-Studiums und muss zurück gezahlt werden, wenn man später Geld im Beruf verdient. Auch dieses richtet sich nach der Höhe des elterlichen Einkommen, aber auch dem evtl. eigenen Einkommen. Da gibt dann das Studentenwerk Auskunft.

    Max. 1500 Zeichen
     
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Muß ich nach Auszug einer Mietwohnung renovieren

    Von Ich67 Ich67, at 10.01.2012 15:56 #

    Das steht im Mietvertrag (evtl. ist ja Kaution gezahlt und die wird dann einbehalten, statt Renovierung). Hat aber auch etwas mit der Mietdauer (und dem Abwohnen zu tun). Wenn ihr nur kurz in der Wohnung gelebt habt und beim Einzug renoviert habt, könnte das schon reichen. Aber normalerweise muss man beim Auszug renovieren. (schau in den Vertrag!)

    Max. 1500 Zeichen
     
  • 0 Stimmen
    Abstimmen   Abstimmen

    Ich habe eine Frage zu Miete?

    Von Anonym Anonym, at 28.06.2010 21:55 #

    hi, ich hatte auch das problem, dass ich bei auszug, viel zu viele reparaturen und renovierungsarbeiten machen musste als wirklich nötig.

    Das meiste was im mietvertrag steht ist garnicht Rechtskräftig

    also wände streichen, und die wohnung sauber hinterlassen, wie bei einzug ist schon ok
    aber sowas wie türrahmen streichen oder rep.arbeiten durchführen kannst du streichen, hab da mal ein link für dich

    Your text to link here...

    Max. 1500 Zeichen
     

Login

 
Passwort vergessen?
Siehe auch:
 
Facebook Twitter RSS

Beantworte diese Fragen

  • Ich asse mir kein einlauf einfüren
    In: einlauf + zäpfchen • Jetzt beantworten
  • renault master DCI 120 FAB 12.2007 88 KW L2H2
    In: steuer + antrieb • Jetzt beantworten
  • Fantakuchen ohne ei? Dringend hilfe für alternativen.
    In: kuchenrezept + kuchen + ei • Jetzt beantworten
  • Handy-Vertrag trotz Schufa
    In: schufa + berlin + o2 verträge + handyvertrag + schufaeintrag + ausnahme • Jetzt beantworten
  • http://sh4yne.blogspot.com/ kritik bitte:)
    In: geschichten + kritik + blog • Jetzt beantworten

Meiste Antworten

  • Alle
  • 46595 Reginald Reginald
  • 17245 schlossgeist schlossgeist
  • 20260 Ich67 Ich67
  • 11837 crazycupcake crazycupcake
  • 15270 gernothassknecht gernothassknecht
  • 13059 realmadrid realmadrid
  • 4982 hanshase007 hanshase007
  • 12665 simon7 simon7
  • 7140 Bettie Bettie
  • 4895 Stefan Stefan
Weitere...
allgemein liebe hilfe sex musik computer handy schule internet fußball sport schwanger gesundheit auto schwangerschaft frage treiber geschichte periode spiele
Weitere...
  • Kontakt
  • Nutzungsbedingungen
  • Impressum