Da Du die Wohnung gemietet hast, darfst du auch das Schloss auswechseln.
Hebe nur das alte schloss auf und baue es beim Auszug wieder ein.
Anonym
gefragt am 10.08.2010 12:17
Mein Sohn (22 Jahre) hat seit letzten Monat Arbeit, vorher Harz4 Bezieher. Er wohnt noch bei den Eltern und will jetzt ausziehen. Kann das Amt einen Grund vom Sohn fordern, warum er ausziehen will?
G3RmAnCoR3,
gefragt am 16.04.2012 14:44
Anonym
gefragt am 23.02.2012 11:30
Anonym
gefragt am 21.02.2012 12:23
Da Du die Wohnung gemietet hast, darfst du auch das Schloss auswechseln.
Hebe nur das alte schloss auf und baue es beim Auszug wieder ein.
ja,
ist hart, aber ist so, aber nur in einem bestimmten zeitraum vor dem auszug, wie lange vorher genau weiss ich leider nicht.
Du musst dem Vermieter die möglichkeit geben die Wohnung weiter vermieten zu können. Aber er darf nicht allein in deine Wohnung, z.B. wenn du nicht da bist oder wann auch immer (Das wäre Hausfriedensbruch). Also muss er ein Termin mit dir vereinbaren. Und wenn man rausschaut, bei so schönem wetter hat man ja nicht viel zeit :-)
Bafög bekommt man zum lernen. Das wäre Schüler-Bafög. Es richtet sich nach der Höhe des elterlichen Einkommens und ob man zu Hause oder auswärts wohnt. Genaue Auskünfte erteilt das Bafög-Amt bei der Kreis- oder Stadtverwaltung.
Das Studenten-Bafög dient zur Finanzierung eines Hoch- oder Fachschul-Studiums und muss zurück gezahlt werden, wenn man später Geld im Beruf verdient. Auch dieses richtet sich nach der Höhe des elterlichen Einkommen, aber auch dem evtl. eigenen Einkommen. Da gibt dann das Studentenwerk Auskunft.
Das steht im Mietvertrag (evtl. ist ja Kaution gezahlt und die wird dann einbehalten, statt Renovierung). Hat aber auch etwas mit der Mietdauer (und dem Abwohnen zu tun). Wenn ihr nur kurz in der Wohnung gelebt habt und beim Einzug renoviert habt, könnte das schon reichen. Aber normalerweise muss man beim Auszug renovieren. (schau in den Vertrag!)
hi, ich hatte auch das problem, dass ich bei auszug, viel zu viele reparaturen und renovierungsarbeiten machen musste als wirklich nötig.
Das meiste was im mietvertrag steht ist garnicht Rechtskräftig
also wände streichen, und die wohnung sauber hinterlassen, wie bei einzug ist schon ok
aber sowas wie türrahmen streichen oder rep.arbeiten durchführen kannst du streichen, hab da mal ein link für dich
Reginald
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