Hier kannst du selbst errechnen was auf dich zu kommt:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_01.php
Maklei0216,
gefragt am 07.02.2012 15:59
Wurde vor ca. 6 Wochen auf der A2 mit etwa 32 km/h zu schnell geblitzt. Leider hatte ich während des Fotos mein Handy in der Hand um es auf dem Beifahrer sitz abzulegen. Jetzt Frage ich mich ob Beide Verkerhrsdelikte zusammengerechnet werden und ich eine Menge Bußgeld zahle und Punkte bekomme oder kann es sogar sein das mir jetzt ein Fahrverbot droht?
Hier kannst du selbst errechnen was auf dich zu kommt:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_01.php
Anonym
at 07.02.2012 16:08
#
Ich weiss nich wie es bei euch in Deutschland gemacht wird, aber bei uns, sind die Bilder anonym. Das heisst es wird SELTEN eine stichprobe gemacht. Ich wurde auch schon geblitzt und war nicht angegurtet, kam aber nur die busse der zu überhohten geschwindigkeit.
Aber dass du 32 km/h zu schnell warst, wirst du sicher teuer bezahlen... Bei uns in der Schweiz gibt man den Brief für 3 Monate ab (wenn vorher keine Delikte beim Autofahren; Parkbussen etc gelten nichg), wenn man 25 km/h zu schnell war.
am besten du googlest mal schnell nach.
Anonym
gefragt am 18.05.2012 12:26
Anonym
gefragt am 18.05.2012 09:28
Anonym
gefragt am 16.05.2012 16:23
Anonym
gefragt am 15.05.2012 13:28
Anonym
gefragt am 13.05.2012 21:43
Naja ich würd sagen mit einem Monat Fahrverbot kann man sdchon evtl. Rechnen. Klar ich bin ebenfalls kein anwalt aber es liegen immerhin 2 "schwerwiegendere" Delikte vor. Fürs zuschnell fahren alleine Gibts zwar kein Fahrverbot außerhalb von Ortschaften aber eben dann noch mit Handy am Steuer? Ich würd sagen kommt dstark drauf an wie lange du schon führerschein hast und ob du schonmal aufgefallen bist im Straßenverkehr... Aber ich drück dir die Daumen das alles gut ausgeht
Kommt gar nicht drauf an weil man irgendwann mal Kinder bekommt...du kannst das mit 12 Jahren, aber auch mit 15 bekommen...es gibt kein Gesetz ''wann'' man ein Kind erzeugen kann.
hallo,
ihr könnt imma wann ihr möchtest zusammen ziehen kein prob, wenn sie keine arbeit hat sollte sie zum amt gehen da bekommt sie was und ihr würdet als bedarfgemeinschat leben oder macht es al wg.
mfg
Ich habe noch ein paar gegenfragen:
Wann genau rasst sie?
Macht sie es eher aus Freude oder aus Angst?
Wie alt ist sie?
Wann kanst du sie stoppen und wenn Nein; wann stoppt sie?
Wo wohnt ihr (ich könnte euch vielleicht jemand empgfehle)?
Und ist sie ein Haflinger?
Anonyme Grüsse anonymi
julia2009,
15.04.2012 22:57
wahrscheinlich gar nicht.
normalerweise bekommt die person eine ladung wann sie in der jva-anstalt zu erscheinen hat. nur wenn er nicht erscheint fährt die polizei raus und sucht ihn auf zum abführen und überstellung in die jva.
lg
rainer
Reginald
schlossgeist
Ich67
crazycupcake
gernothassknecht
realmadrid
hanshase007
simon7
Bettie
Stefan